@Goldi
Pauschalreise im Reisebüro gebucht:
- Flüge finden so statt, wie der Reiseveranstalter dies bestimmt.
Flug bei Airline gebucht:
- Airline hat einen fixen Beförderungsvertrag.
Bei Änderung ist in der Regel Deine Zustimmung erforderlich.
Ergibt bei direkter Buchung den Vorteil der Mitsprache.
( Nochmaliger Hinweis: gilt nicht für Pauschalreise, da bist Du auf das
Goodwill Deines Veranstalters angewiesen und der ist,
wie hier öfters zu lesen, in der Regel nicht diskussionswillig. )
Du hast natürlich Recht, wenn nur 1 Flug pro Woche auf irgendeine
Insel stattfindet, dann wird es auch bei Direktbuchungen schwierig.
Aber bei Zielen wie Mallorca, Kanaren - also die Renner gibt es
Dutzende von Verbindungen pro Tag, teils auch ab benachbarten
Airports oder am Vortag usw.. Dafür stehen die Airlines - bei der Direktbuchung - bisher auch ohne rechtliche Verpflichtung ein.
Diese wurde - wahrscheinlich aus Angst, Präzendenzfälle zu
schaffen - meiner Kenntnis nach bisher nicht rechtlich geklärt.
Bei einseitiger Vertragsänderung durch die Airline werden
häufig bei entsprechendem Nachdruck - spreche nicht vom
Klageweg - auch Flüge mit anderen Airlines, die das Ziel
am entsprechenden Tag anfliegen - bezahlt.
Tipp: Nicht immer verfügen die Hotlines bei den Fluggesellschaften
über hinreichende Entscheidungsbefugnis. Es hilft oft, sich direkt
an den übergeordneten Kundenservice zu wenden, schriftlich
kann das sehr hilfreich sein.