• Ostfriese 1
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    geschrieben 1317075157000

    [size=9px]Überflüssiges Zitat[color=darkblue] entfernt, da dieses bei einer direkten Anrede entbehrlich ist.[/size][/color]

    Hallo Skihaserl,

     Finger weg von Sonnenschein-Reisen !!

    Das sind Kaffeefahrten zum Leute hereinlegen.

    Matratzen, Putzlappen, obskure Gewinnreisen usw.

    Unterbringung und Abfütterung in Absteigen, minus 5 Sterne

    Gruß Ostfriese 1

  • erdbeere_elle
    Dabei seit: 1303171200000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1320619965000

    Hallo,

     

    ich habe die Briefe von Sonnenschein Reisen nicht beantwortet und auch nicht bezahlt.

    Die ganze Situation ist jetzt mittlerweile schon ein Jahr her und tatsächlich habe ich diese Wochen einen Brief von der Höka INkasso bekommen das ich einen Betrag von -> 195, 81 €<- zahlen muss. Ansonsten droht mir mal wieder eine Gerichtsvollziehung.

    Ich muss sagen langsam nervt mich das alles nur noch und ich habe auch nicht vor zu zahen weil es meiner meinung nach nicht zu einen Gerichtsvollzug kommt den für die 200€ macht das kein Mensch! 

    zudem habe ich noch ein tolles vdeo gefunden was die ganze sache aufklärt

    http://www.abzocknews.de/2011/06/01/wdr-markt-dreiste-gewinnspiel-kaffeefahrt-abzocke-video/#more-67356

     

    es wäre trotzdem toll wenn ich darauf antworten bekommen würde und mich interessiert es ob jemand soweit in diese situation schon reingeraten ist?!

  • soosi
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    Zielexperte/in für: Dominikanische Republik
    geschrieben 1320620753000

    ...werf den ganzen Mist in die Tonne und reagiere nicht..solange nichts vom Gericht kommt,stehst Du auf der sicheren Seite,oder fordere ganz frech das Inkasso Büro auf, das sie Dir die von Dir akzeptierten Verträge schriftlich zukommen lassen..innerhalb einer von Dir gesetzten Frist.

    Vaya con Dios y quiêreme como soy
  • Gabi2001
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    geschrieben 1320621787000

    Hallo Elle,

     

    wie Soosi schon richtig  schreibt, alles was vom Inkasso kommt ab in die Tonne.

     

    Wichtig!!!!  sollte wider Erwarten dann ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattern mußt Du unbedingt reagieren und widersprechen.

     

    Tust Du das nicht, hat das Inkasso Büro automatisch einen vollstreckbaren Titel, denn einen Mahnbescheid kann jeder beantragen, ob er rechtens ist wird nicht überprüft.

     

    Wenn Du widersprochen hast, kommt es wenn das Inkasso Büro klagen sollte zur Verhandlung, was ich aber nicht glaube, denn spätestens da hören die meißten auf.

     

    Grüßle Gabi 2001 ( Franz)

    man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1320623280000

    @erdbeere_elle sagte:

    ...tatsächlich habe ich diese Wochen einen Brief von der Höka INkasso bekommen das ich einen Betrag von -> 195, 81 €. - zahlen muss. Ansonsten droht mir mal wieder eine Gerichtsvollziehung...

    Ich muss sagen langsam nervt mich das alles nur noch und ich habe auch nicht vor zu zahen weil es meiner meinung nach nicht zu einen Gerichtsvollzug kommt den für die 200€ macht das kein Mensch!... 

    Das von mir Unterstrichene ist besonders interessant...

    Weit gefehlt, Inkasso-Unternehmen versenden auch für geringere Beträge Mahnbescheide, denn davon leben sie. Zudem macht sich sowas immer prima in deiner Schufa!

    Du solltest die Forderung in jedem Fall mit einem Schreiben und begründet ablehnen. Ignorierst du selbst einen Mahnbescheid kann nach Fristablauf ohne weitere Ankündigung die gerichtliche Vollstreckung plus der angefallenen Kosten angeordnet werden.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1320626578000

    Leider macht soosi hier das, was sogar namhafte Verbraucherschützer empfehlen, nämlich diesen Rat zu geben, ab in die Tonne.

    Klar kann der Papierkorb eine Lösung sein, muss aber nicht! Mit Bernhards Rat fährt man die sichere Seite!!! Legt gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, klagen tun die dann nicht, weil sie wissen, dass sie verlieren. Einen Mahnbescheid für irgend jemand bekommt man für wenig Geld, erst bei Widerspruch kommen diese Nepper schnell in Erklärungsnot! Also erspart Einspruch viel Ärger und kostet einfach eingeschrieben 2,15€

  • Gabi2001
    Dabei seit: 1181260800000
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    geschrieben 1320677248000

    @ Gastwirt,

     

    soosi schrieb aber auch alles in die Tonne bis was vom Gericht kommt und ein Mahnbescheid ist nun mal ein vom Mahngericht gefertigtes Schreiben.

     

    Gabi 2001 ( Franz )

    man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1320678292000

    Nicht ganz richtig, wie auch mein Beitrag gestern der Uhrzeit geschuldet zum Teil nicht.

    Jeder Gewerbetreibende und natürlich auch ein Inkasso-Unternehmen kann auf einem vorgeschriebenen Formular einen Mahnbescheid bei einem zuständigen Amtsgericht beantragen, der Mahnbescheid selbst wird dann vom Amtsgericht zugestellt.

    Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird ohne begründeten Einspruch des Schuldners vom Amtsgericht ein Vollstreckungsbescheid erlassen.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Gabi2001
    Dabei seit: 1181260800000
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    geschrieben 1320683595000

    @ Bernhard 707,

     

    auch nicht ganz richtig, der Widerspruch muß nicht begründet werden, es reicht ein Kreuz an der richtigen Stelle, dann gibt das Mahngericht das Verfahren ab ans zuständige  Amtsgericht.

     

     

    Gabi 2001 ( Franz )

    man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1320688706000

    Ich habe noch keinen Mahnbescheid erhalten ;) , aber an kompetenter Stelle (Mitarbeiterin eines Inkasso-Unternehmens) nachgefragt.

    Das "Mahngericht" ist nur eine Abteilung des Amtsgerichts und bei Widerspruch egal welcher Art wird vom Amtsgericht ein Prozesstermin festgelegt.

    Bei Nichterscheinen oder Vertretung durch einen Anwalt und nicht überzeugendem Widerspruch wird eine Vollstreckung angeordnet.

     

    Die Beiträge rutschen jetzt ganz gewaltig ins OT, zum Thema sollte allerdings erdbeere_elle von ihrem

     

    "...langsam nervt mich das alles nur noch und ich habe auch nicht vor zu zahen weil es meiner meinung nach nicht zu einen Gerichtsvollzug kommt den für die 200€ macht das keinMensch!..."

     

    mal wieder runterkommen.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
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