• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1320688920000

    Es schadet im Übrigen nichts, auch der Mahnung des Inkasso-Unternehmens zu widersprechen, am besten mit einer ultimativen Aufforderung zur Unterlassung und der Androhung, im Missachtungsfalle selbst rechtliche Schritte einzuleiten.

    Das "Kreuz an der richtigen Stelle" im Falle eines gerichtlichen Mahnbescheides (ist nicht so ganz unwahrscheinlich, dass einer zugestellt wird!) macht man beim Widerspruch gegen die gesamte Forderung. Richtig ist: Dieser Widerspruch muss nicht begründet werden, vielmehr muss die Forderung begründet werden, also warum man für den Betrag X in Anspruch genommen werden soll.

    I.d.R. endet der Spuk an dieser Stelle (Inkasso) ... offenbar ist die Methode aber sehr lukrativ und weit über die Tourismusbranche hinaus verbreitet.

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1320689201000

    ...und hat an dieser Stelle eigentlich weit oder nah verbreitet nichts zu suchen. Für derlei Auslassungen wie man einem Mahnbescheid begegnet wäre ein Besuch bei einem Anwalt geeigneter. Maximal könnte man hier die Meinung anderer eruieren, dann aber bitte in dem entsprechenden Unterforum... ;)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1320689879000

    Tja ... DIE Idee hatte ich grade auch, aber nu war´s zum Löschen zu spät ... :?   :disappointed:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • erdbeere_elle
    Dabei seit: 1303171200000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1320694595000

    Ich muss ehrlich zugeben, dass ich total verwirrt bin. Was wäre nun die sicherste Lösung von allem? Reicht es den aus wenn ich schrieftlich der Inkasso wiederspreche? vorallem wie kann ich das ausdrücken, dass ich auch erfolg dabei habe? 

    oder sollte ich einen anderen lösungsweg finden, den von mitschülern hab ich heute erfahren das man mit der Inkasso nicht spaßen sollte und warten bis es zu spät ist.

    Vielen Dank auch für alle Antworten :)

  • soosi
    Dabei seit: 1183852800000
    Beiträge: 8869
    Zielexperte/in für: Dominikanische Republik
    geschrieben 1320695062000

    ...da es ja jetzt um rechtliche Meinungen geht, solltes Du mal hier nachfragen/lesen

    Vaya con Dios y quiêreme como soy
  • Gabi2001
    Dabei seit: 1181260800000
    Beiträge: 3551
    geschrieben 1320695381000

    Hallo elle,

     

    also noch mal langsam zum mitschreiben, alles was vom Inkasso kommt kannst Du widersprechen, die werden aber nicht darauf reagieren und munter weitermachen.

     

    Alles was vom Inkasso kommt kann man also auch ignorieren.

     

    Ernst wirde es wenn der Mahnbescheid kommt, bei uns in Sachsen Anhalt gibt es ein zentrales Mahngericht, wo jeder sogar über das Internet einen Mahnbescheid beantragen kann, dieser wird weder auf Berechtigung noch auf Richtigkeit überprüft.

     

    Wenn dieser Mahnbescheid kommt einfach das Kreuz bei der gesamten Forderung widersprechen setzen fertig, dann warten auf die Dinge die da kommen, soll heißen wirst Du verklagt, was aber unwarscheinlich ist. Widersprichst Du nicht hat das Inkasso sein Ziel erreicht, dann haben sie einen vollstreckbaren Titel.

     

    Also unbedingt auf einen Mahnbescheid reagieren!!!!

     

    Grüßle Gabi 2001 ( Franz )

    man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.
  • demi
    Dabei seit: 1130889600000
    Beiträge: 1340
    geschrieben 1320695641000

    @erdbeere_elle sagte:

    Reicht es den aus wenn ich schrieftlich der Inkasso wiederspreche? vorallem wie kann ich das ausdrücken, dass ich auch erfolg dabei habe? 

    hab mal für dich gegoogelt ;)---> klick

    Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1320696502000

    Wird denn jetzt geschlossen oder verschoben? Immerhin hat User offenbar noch Klärungsbedarf?!?!

    :frowning:

     

    @erdbeere-elle

    Ich widerspreche hier mal @gabi2001 ... es ist nicht besonders ratsam, die Mahnung des Inkassounternehmens gänzlich zu ignorieren - sprich die Mahnung einfach nur wegzuwerfen. Auch eingedenks möglicher Folgen: Bewahre die Unterlage auf, antworte dem Inkasso Verein mit einer ausdrücklichen Aufforderung zur Unterlassung und poste weitere Fragen entweder im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen, oder erkundige dich via PN.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • erdbeere_elle
    Dabei seit: 1303171200000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1320699266000

    Ich habe nun mit hilfe von einer internettseite mir dieses schreiben zusammen gestellt und hoffe das es so richtig ist.

     

    Betr. : Ihr Mahnschreiben vom 27.10.2011

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich bezüglich Ihres Mahnschreibens sowohl die Hauptforderung als auch Ihren Anspruch auf jegliche Inkassokosten vollumfänglich bestreite.

    Eine Auftragsvergabe an Ihren Mandanten zur Bestellung irgendeiner Dienstleistung bzw. Ware ist zu keinem Zeitpunkt erfolgt, es existiert daher kein wirksamer Vertrag zwischen mir und Ihrem Mandanten.

    Die Bestellung an Ihren Mandanten erfolgte in Unkenntnis der Kostenpflichtigkeit, weil ich von Ihrem Mandanten unter Verstoß gegen die Preisangabenverordnung sowie gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen diesbezüglich getäuscht wurde.

     

    Bei der von Ihnen angegebenen Adresse des Forderungsstellers handelt es sich nicht um eine ladungsfähige Anschrift. Solange Sie Ihre Mandantin bzw. den ursprünglichen Forderungssteller nicht gegenüber mir als rechtsfähige, bestimmbare Partei identifizieren, bestreite ich schon Ihre Aktivlegitimation zur Beitreibung der Forderung.

     

    Wie bereits ausgeführt, wird daher die Forderung vollumfänglich bestritten. Dies haben Sie dem Forderungssteller mitzuteilen. Forderungen, die weder qualifiziert dargelegt noch in der Sache begründet sind, und die dem Forderungssteller daher nicht zustehen, werde ich nicht begleichen.

    Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich fristgemäß widersprechen. Von weiteren Mahnschreiben an meine Adresse ist Abstand zu nehmen. Ich warne eindringlich vor widerrechtlicher Weitergabe meiner Daten an die SCHUFA.

     

    Sie haben mir den Zugang des Schreibens sowie die Unterlassung weiterer Mahnschreiben in dieser Sache zu bestätigen. Hierfür habe ich mir eine Frist bis zum 21.11.2011 notiert. Andernfalls erfolgt umgehend Beschwerde bei der für Ihre Zulassung zuständigen Stelle.

     

    Ich hoffe, mich unmissverständlich ausgedrückt zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1320737364000

    Nochmal:

    Es gehört hier nicht hin!

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