@Maria44, die Begrifflichkeit "einige Wochen" gibt es im Vertragsrecht so nicht, da ich so keinen Vertragspartner in Verzug setzen könnte, da doch für jeden "einige Wochen" subjektiv betrachtet was anderes aussagen können. Wenn ich z.B. zu einer Zahlung verpflichtet wäre, könnten sich bei mir einige Wochen schon mal über ein paar Jahrzehnte hinschleppen. Ich weiß auch nicht, in welcher Form dir 1-2-Fly und Schauinsland die Info zukommenlassen haben, dass bei beiden eine Umbuchung 20 € bei gleichzeitigem Abschluss einer Versicherung (was für eine Versicherung eigentlich?) kostet, zumal sich die AGBs gerade bei den Umbuchungsmodalitäten schon unterscheiden.
Passus aus den AGBs von 1-2-Fly:"8 Umbuchung, Ersatzperson
8.1 Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt bzw. bei Reisen im Sinne der Ziffer 7.5.2 A bis zum 46. Tag vor Reiseantritt eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden € 50,- pro Person erhoben... Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung; bei Linienflügen, sobald das Ticket ausgestellt ist, zusätzlich Änderungen der Abflugzeit. Änderungen nach den oben genannten Fristen (z. B. bei Flugreisen/Standard-Gebühren ab 30. Tag vor Reiseantritt) sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.1) hinaus, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 7.5 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Das gilt auch für Flugumbuchungen, Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels und des Reiseantritts bei Reisen der Marken reiseleicht, X1-2-FLY, XTUI und XDiscount Travel."
Passus aus den AGBs von Schauinsland:7. Änderungen auf Verlangen des Kunden/Umbuchungen/ Ersetzungsbefugnis
"a) Verlangt der Kunde nach Abschluss des Reisevertrages eine Umbuchung, so ist diese bis 14 Tage vor dem Abreisetermin möglich, sofern damit nicht eine Verschiebung der Reise um mehr als 4 Wochen von dem ursprünglichen Abreisetermin an gerechnet verbunden ist. Voraussetzung ist, dass die gewünschte geänderte Leistung nach dem Programm des Veranstalters überhaupt möglich ist. Umbuchungen sind Änderungen des Reisetages, des Fluges, des Reiseziels, der Unterkunft und der Verpflegungsleistung.
Für Umbuchungen im Sinne von 7. a) wird neben dem geänderten Reisepreis sowie etwaigen durch die Änderung für den Veranstalter nachweisbaren Zusatzkosten eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro pro Person - bei "Pauschalreise inklusive Linienflug" sowie "Nur-Flug (Linienflug)" vor Ticketausstellung von 75,00 Euro pro Person - fällig. In den Fällen "Pauschalreise inklusive Linienflug" sowie "Nur-Flug (Linienflug)" wird eine Umbuchung nach Ticketausstellung wie eine Stornierung mit Neubuchung gehandhabt.
c) Umbuchungen, die eine Verschiebung der Reise von mehr als 4 Wochen zur Folge haben oder die innerhalb von 13 Tagen vor dem ursprünglichen Abreisetermin erfolgen, stellen einen Rücktritt des Kunden im Sinne von Ziffer 6. dar, verbunden mit dem Abschluss eines neuen Reisevertrages. Die Folgen des Rücktritts richten sich nach Ziffer 6. dieser Bedingungen."
Du kannst im Endeffekt bei vielen RV umbuchen zu einem bestimmten Preis innerhalb einer bestimmten Zeit. Achte aber auch immer auf die besonderen Bedingungen der X-ler, sonst sehen wir dich unter Umständen noch vor Reiseantritt bei dem Versuch einer Umbuchung für 20 € im "Rechtsforum" wieder, weil du die Welt nicht mehr verstehst. Ansonsten gebe ich dir noch den hilfreichen Tipp, dich doch mal mit den AGBs anzufreunden, sonst sehen wir dich vielleicht noch noch noch viel früher im "Rechtsforum" wieder, weil du die Welt nun gar nicht mehr verstehst.