• idur58
    Dabei seit: 1648391267085
    Beiträge: 5
    geschrieben 1648582886048

    Hallo vonschmeling.

    Mein erstes Schreiben an trendtours war sehr taktvoll und zurückhaltend. Im zweiten Schritt droht man dann mit rechtlichen Konsequenzen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1648584820071

    @idur58

    Keine rechtliche Institution wird deine Strafanzeige würdigen und sofort abweisen - gib das Vorhaben auf.

    Es gibt keinerlei strafrechtliche Relevanz in diesem Sachverhalt!

    Wenn du einreden möchtest konzentriere dich auf das grottige Handling der Rückbeförderung und eine entsprechende Beschwerde auf dem Pfad des Vertragsrechts.

    Darin sehe ich ein gewisses Potenzial bei sachlichem Vortrag.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30979
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1648612530870

    Der Zug mit dem sachlichen Vortrag ist längst abgefahren:smirk:

    Hier wie auch auf anderen Bewertungsportalen...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1648626843773

    Es geht meistens in die Hose, wenn man die ganz großen Kaliber auspackt anstatt sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.

    Immer häufiger drehen Veranstalter nämlich den "Nie-Wieder-Spieß" um und setzen Querulanten kurzerhand auf eine Schwarze Liste.

    Dabei geht in diesem Fall vollkommen unter, dass die performance in Sachen Rückbeförderung durchaus kritisierbar war, hat doch idur58 z.B. sträflich und selbstverursacht die Vorsorge für seine gesundheitliche Unversehrtheit vernachlässigt.

    Die Blasmusik mit Lebensgefahr, Lügen, Betrug und Strafanzeige (!?) wird sicherlich kein nennenswertes Publikum antreffen, ein Theaterdonner zum abgewöhnen.

    Fazit: Kritik muss maßvoll und sachlich vorgetragen werden, ansonsten löst der Kritiker nur Kopfschütteln und Widerspruch aus - q.e.d.

    Mit "rechtlichen Konsequenzen" zu drohen, obwohl jeder halbwegs klar denkende Mensch sofort erkennt, dass es dafür nicht die geringste Grundlage gibt, ist eine derart nachhaltige Schwächung des Beschwerdevortrags, darin saufen dann eben die tatsächlich Kritik würdigen Sachverhalte ab wie ein Granitblock im Bodensee.

    Blöd gelaufen! :smirk:

    Ich stelle mit Wohlwollen fest, wie wenig Eindruck solche restlos überzogenen Verrisse inzwischen hinterlassen. Hoffen wir, dass sie sich damit eines Tages von selbst erledigen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • idur58
    Dabei seit: 1648391267085
    Beiträge: 5
    geschrieben 1648718721340

    Es mag ja sein, dass ich ein falsches Rechtsverständnis habe, aber wenn ich eine Reise bewerbe und verkaufe, mit Programmpunkten von denen ich weis, dass sie gar nicht stattfinden, dann ist das doch Betrug. Zumindest muss der Reisende doch vorher informiert werden und ihm Gelegenheit zur Umbuchung oder Storno gegeben werden, statt zu behaupten dies sei aus Zeitgründen nicht möglich gewesen.

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1648722351770

    Ich wäre mit der Aussage Betrug mal ein wenig vorsichtiger, das Web ist kein rechtsfreier Raum.

    Ganz abgesehen davon:

    Ich bin der Meinung -diese Einzelthema ist inzwischen mehr als durchgekaut.Hier herrscht definitiv wirklich nur noch "Kreisverkehr"- neue Aspekte kann ich nicht erkennen.

    Beenden wird das Thema dann bitte.

  • NeckarSchwabe
    Dabei seit: 1527074698327
    Beiträge: 2580
    geschrieben 1648724095846 , zuletzt editiert von NeckarSchwabe

    Ich möchte dennoch den Aspekt einwerfen, dass bei all diesen (Rund-)Reisen und Ausflugsangeboten im "Kleingedruckten" auf die Möglichkeit kurzfristiger Änderungen oder Ausfällen wegen temporärer Unmöglichkeit hingewiesen wird. Das gilt zum einen in Coronazeiten generell, im Spezialfall innerirische Grenze/Brexit im Besonderen.

    Über das in der Tat vorhandene Fehlverhalten im Bereich des Rücktransports wurde schon ausführlich geschrieben.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1648724453722

    Aus diesem Grund und verschiedenen anderen ist der Vorwurf des Betrugs mit der Absicht einer strafrechtlichen Verfolgung vollkommen unangemessen.

    Ferner ist der Ausfall eines einzelnen Ausflugsziels kein Kündigungsgrund, es müsste sich schon um ein Ereignis handeln, das den Wert der Reise erheblich beeinträchtigt oder gar gänzlich aufhebt.

    Soviel sollte zu den rechtlichen Aspekten schon noch klargestellt werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25378
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1648727384738

    @NeckarSchwabe --Danke--steht noch nicht mal kleingedruckt in den Bedingungen-

    @Vs --

    Danke für den abschließenden Hinweis.

    Wir beenden das Thema, jetzt aber.

  • martinagans
    Dabei seit: 1158364800000
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    Zielexperte/in für: Kroatien
    geschrieben 1653061509820

    Hallo,

    hat schon einmal jemand die Rundreise Armenien/Georgien gemacht und kann mir sagen, welche Hotels in Erwin/Tiflis gebucht waren?

    Trendtours will/kann es mir nicht sagen, obwohl die Reise bereits in zwei Wochen startet. Natürlich ist es keine Garantie, dass es es diesmal dieselben Hotels sind, aber ein Anhaltspunkt, was mir persönlich sehr wichtig wäre. Vielen Dank!

    Nil admirari!
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