• Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28988
    geschrieben 1413413695000

    @Arno Ina

    Willkommen im Forum. ;)

    Du zitierst in deiner Bewertung auf der TUI-Seite den Titel deiner HC-Bewertung, nicht wahr?

    Wenn du nun noch einmal nachschaust - deine Bewertung zum genannten Hotel ist zur Zeit unter "TUI-Gästebewertungen" oben auf der Seite 2 zu lesen.

    Also alles da. ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Nippynell
    Dabei seit: 1172880000000
    Beiträge: 849
    geschrieben 1413457302000

    Mit TUI waren wir am wenigsten zu frieden von allen Reiseanbieter die wir bisher gebucht hatten und das sind viele.

    Öger tours würde ich jederzeit vorziehen!

    3.5 Monate dauerte es bis dann unsere Reklamation von Tui bearbeitet wurde.

    Wir hatten ein Vidio von der Nachtruhestörung bis nach 2.30 Uhr vom Nachbarhotel.

    ebenso eine Aufnahme der vielen Mängel damals der Reiseleitung vor Ort,

    ebenso eine schriftliche Bestätigung der Gästebetreuung vor Ort dass es diese

    Probleme gibt aber nicht behoben werden könnten.

    Dann kam 3,5 Monate später nach der Reklamation fast der gleiche Brief wie bei @osboha

    alles normal alles im grünen Bereich aus Sicht der TUI, es tut Ihnen ja soooo leid!

    Dass diese genannten Mängel von uns vorhanden waren konnte man in den Bewertungen

    im Mai von vielen Urlaubern bei HC nachlesen.

    Wir haben leider eine Rechtschutzversicherung mit 300,-€ Selbstbeteiligung

    sonst hätten wir gegen die TUI geklagt,denn ob da viel mehr dabei raus gekommen wäre als wir bezahlt hätten das bezweifle ich?

    Für uns schlechtester Reiseanbieter soche Probleme hatten wir sonst niemals.

    Wenn mans genau nimmt ist man ohne Recht ausgeliefert und müsste Klagen.

    vieleicht kann mir noch jemand einen Tipp geben denn das Rückschreiben kam erst vor 5 Wochen da könnten wir immer noch was machen.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1413462323000

    Ich überlege gerade, ob ich Dir auf Deine "Fragen" antworte, oder Dich bitte, Deine Fragen um "Hilfe" doch bitte im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" (wo es m.E. eindeutig hingehören würde).

    Ich denke, Du beziehst Dich in Deinen Äußerungen auf Deine HB zum Hotel "Rubi Platinum".

    Zunächst einmal ist es reiserechtlich völlig schnuppe, ob Hinz und Kunz in HB über Lärmbelästigungen berichten. HB zählen noch immer nicht als beweiskräftiges Mittel. Ihr habt den Lärm dokumentiert und bestätigt. Grundsätzlich gibt es zwar die Option "Lärm = Mangel" nur kommt es hier u.a. auch auf den Umfang und die Eindeutigkeit dieser Dokumentation des Lärms an. Eine weitere Frage stellt sich bei der Herkunft, des Zeitrahmens und des tatsächlichen(!) Umfangs. Ich vermute mal, die Lautstärke wurde nicht gemessen?! Die Tonspur eines Videos taugt nur sehr bedingt als Beweismittel...die Manipulationsmöglichkeiten sind hier einfach zu groß.

    Ebenso spielt eine Rolle, wie der direkte Beschreibungstext zum Hotel (und auch der ergänzende zur dazugehörigen Ortschaft und Umgebung). Steht hier z.B. irgendwo "lebhaft" oder "in unmittelbarer Nähe zu..." kannst Du so ziemlich alle Anspruchsanmeldungen knicken.

    Übrigens ist es wenig "hilfreich" sich über Lärm zu beschweren, gleichzeitig in der HB aber die (ich zitiere) "Restaurants die gute Stimmung machen in 2 Minuten Entfernung" lobend zu erwähnen ;)

    Lies Dir die Kemptener Tabelle mal durch. Unter Punkt 5a findest Du dort ein wenig zu "Hotellärm"...allerdings bezieht sich dies m.W. auf Lärmbelästigung, die ihren Ursprung im gebuchten Hotel selbst hat.

    Eine Deiner Meinung nach mangelhafte Gästestruktur ist übrigens keinerlei Mangelgrund...und bitte erwähne dies auch besser nicht in Deiner "Klageschrift" beim RV. Es wäre ein deutliches Zeichen völliger Ahnungslosigkeit und hilft ganz sicher nicht bei Punkten, die u.U. durchaus verhandelt werden könnten (müßten?).

    Weitere Besprechungen zu diesem Thema sachlage ich aber vor im o.g. Forum abzuarbeiten.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Nippynell
    Dabei seit: 1172880000000
    Beiträge: 849
    geschrieben 1413499379000

    @Holginho,

    danke dir erst mal für deine Erklärung,

    glaube mir da gab es wirklich nennenswertere Reklamationsgründe wie die genannte mangelhhafte Gästestruktur,die ich natürlich nicht beanstandet habe bei TUI.

    Der Lärm kam von einer Openair Disco aus dem Nachbar Hotel direkt neben unserem Zimmer 10 Tage lang jede Nacht bis halb 3 in der Nacht,davon habe ich in der Hotelbeschreibung nichts gelesen,habe sogar als Wunsch ruhiges Zimmer angegeben.

    Klar ist mir schon dass  ich kein Anrecht auf meine Wünsche habe,aber dann so was!

    Es wurde uns ein andere Zimmer angeboten aber nicht in der Ausführung wie das bewohnte,sondern kleiner  und direkt neben dem Aufzug der ununterbrochen klingelte.

    Sicherlich weißt du auch dass ich neue Hotels liebe was bis jetzt auch meistens ok war

    aber das was wir dort die ersten wochen erlebt haben das war echt krass.

    Normalerweise halte ich von Rechtsteits nichts aber bei dieser Sache hätte ich es fast gemacht,denn das war nicht  in Ordnung von TUI und ein Schnäppchen war das Rubi auch nicht gerade im Mai.

  • Sonnenkind5578
    Dabei seit: 1369872000000
    Beiträge: 579
    geschrieben 1413529898000

    Ganz ernst gemeint,wie stellst Du Dir so eine Hotelbeschreibung vor,die dich vor Diskolärm warnt?

    Lieber Gast,wohnen sie in einem der schönen Zimmer,in welchem sie von einer dem Hotel nicht zugehörigen Openair-Disko bis Nachst ca. 2:30 Uhr laut beschallt werden.

    Sorry, wirklich?

  • Nippynell
    Dabei seit: 1172880000000
    Beiträge: 849
    geschrieben 1413535392000

    @Sonnenkind,

    danke für deine Meinung aber lass bitte den Unterton.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1413540917000

    @Sonnenkind

    Nein, eine Ausschreibung kann / wird nicht auf das Nachbarhotel mit Discolärm hinweisen, aber...

    ... es gibt - im Hinblick auf Lage und Nachtruhe - schon diskrete "Hinweise" in Katalogsprache - z. B. abends fröhliches ungezwungenes Urlaubstreiben, bei jungen Leuten beliebt,  o. ä.

    Nun war die Sache bei Ausschreibung vllt. noch nicht bekannt.

    Dazu - und wenn's dem RV durch Gäste-Rückmeldungen dann bekannt ist: Ich habe 1x in einem ähnlich gelagerten Fall Monate nach der Buchung übers RB ein kurzes Info-Schreiben erhalten. So war ich informiert und hätte auch noch umbuchen können.

    @Nippynell

    Hast du wegen des Lärms in der Nacht noch einmal nachgehakt ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1413546021000

    Insbesondere mit einem Faible für Neueröffnungen und Buchung vor Fertigstellung erhöht sich zwangsläufig das Risiko, noch nicht kommuniziertem Ungemach ausgesetzt zu sein. Vermutlich war zwar die Disco schon vor dem Rubi Platinium da, allerdings konnte es zum Buchungszeitpunkt noch keine tatsächlichen Erkenntnisse geben und ergo auch keinen noch so dezenten Hinweis darauf in der Angebotsausschreibung.

    Nicht desto trotz sollte eine Lärmbelästigung bis in die frühen Morgenstunden ein Minderungsgrund sein und nicht nur eine Unannehmlichkeit.

    Ich würde ein weiteres Schreiben an die TUI richten und eine Minderung von 25% beziffern. Es muss dem Veranstalter inzwischen - Beweiskraft hin oder her - aus den Bewertungen und Beschwerden bekannt sein, dass es diese Beeinträchtigung tatsächlich gab; eine kulante Behandlung der Reklamation sollte bei einem sich selbst im Premium Segment ansiedelden RV selbstverständlich sein.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sonnenkind5578
    Dabei seit: 1369872000000
    Beiträge: 579
    geschrieben 1413551558000

    Also erstmal, da war und ist kein Unterton...aber...ich denke, solche Dinge wie der Lärm des Nachbarhotels werden sicher nicht in iner Beschreibung des Veranstalters zu finden sein.,schon gar nicht,wenn erst vor einem halben Jahr eröffnet wurde...

    Ich wollte damit nur sagen, dass ich es nicht i.O. finde, dem RV das in die Schuhe zu schieben, weil ers nicht in den Katalog geschrieben hat,dass es nebenan ein Hotel gibt, welches laute Musik bis in die Nacht spielt. Zumal, die Reise diekt zur Erföffnung war ?? Bzw. kurz danach...

    Frage an @vs:

    Schwer wird werden, dass man einen Zimmerwechesel vor Ort angeboten hat, der  aber abgelehnt wurde...?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1413554355000

    Ich denke nicht, da die alternativen Zimmer offenbar nicht der gebuchten Kategorie entsprachen und dies seinerseits ein Minderungsgrund wäre.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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