• HC-Mitglied174374
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    geschrieben 1169940923000

    Die Kataloge, die schon gedruckt sind, kann man nicht zurückziehen. Das ist klar...

    Aber dass die auch im Internet noch immer mit diesen Konditionen werben, finde ich Leute verscheißern!!!!! :?

  • HC-Mitglied174374
    Dabei seit: 1168473600000
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    geschrieben 1169942373000

    http://www.cheesebuerger.de/images/midi/figuren/a078.gif\">

  • HC-Mitglied174374
    Dabei seit: 1168473600000
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    geschrieben 1169943102000

    Das geht hier wohl nicht:

    [xxxxxxxxxxxxxxx

    genau so ist es!

  • holzwurm
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    geschrieben 1169978612000

    Du kannst jetzt evtl. nur noch eines machen.

    In dem Du Dir dies als Mangel vor Ort bestätigen lässt.

    Da ja Wein und Bier nicht mehr in der VP Plus enthalten sind, müsste ja auch der Preis sinken. Man kann nicht so einfach die Leistung ändern und den Preis nicht entsprechend anpassen.

    Und gegenüber dem Reiseveranstalter würde ich Beweise sammeln, daß er immer noch mit voller Leistung (Wein und Bier) wirbt.

    Vielleicht ist das eine Möglichkeit dagegen vorzugehen.

    Gruß

    holzwurm

  • Brigitte
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    geschrieben 1169979228000

    Meine Meinung:

    Gut, der Katalog ist raus, dass kann man als "Schreibfehler" bewerten, aber dass die Internetwerbung nach wie vor so abläuft ist für mich klarer Betrug.

    Nicht auf das, was geistreich, sondern auf das, was wahr ist, kommt es an. *Albert Schweitzer*
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1169982929000

    @klinikchaot

    also wenn es nächste woche los gehen soll, dann würde ich aber schleunigst rabatz machen. im februar ist ja nicht sooo viel los auf dem reisemarkt. da gibt es sicherlich möglichkeiten zum umbuchen.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Sina1
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    gesperrt
    geschrieben 1169988706000

    Klinikchaot - Dein Reisebüro hätte Dich bei Buchung darauf aufmerksam machen müssen, denn es hat diesen Hinweis des Veranstalters beim Einbuchen Deiner Reise über das Buchungssystem bekommen und ist VERPFLICHTET, Dir diesen Hinweis vor Abschluss des Reisevertrages zu geben. Hat Dein Reisebüro bewußt oder unbewußt "versäumt", Dich über die Katalogänderung zu infomieren, so müßte es jetzt auch für die Mehrkosten, die z. B. durch Umbuchung/Stornierung entstehen, aufkommen.

  • HC-Mitglied174374
    Dabei seit: 1168473600000
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    geschrieben 1170010428000

    @'holzwurm' sagte:

    Und gegenüber dem Reiseveranstalter würde ich Beweise sammeln, daß er immer noch mit voller Leistung (Wein und Bier) wirbt.

    Habe ich ja.

    Aber als Antwort bekam ich folgendes:

    Sehr geehrte Frau xxx,

    vielen Dank für Ihre Email.

    Die Ausschreibungen unserer Kataloge bestehen aus einer großen Anzahl von Informationen, die bei Drucklegung unserer Kataloge nach bestem Wissen und Gewissen erstellt werden.

    Trotzdem kommt es immer wieder vor, daß sich Ausschreibungsbestandteile aus den verschiedensten Gründen ändern oder einfach fehlerhaft veröffentlicht worden sind. Siehe hierzu auch Punkt 14.4 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    Um unsere Kunden über diese Änderungen oder zusätzlichen Hinweise zu informieren, weisen wir in der Rechnung und Bestätigung hierauf hin. Zusätzlich wird ein entsprechender Hinweis in den Reservierungssystemen der Reisebüros hinterlegt, den diese als gelesen bestätigen müssen, bevor eine Buchung getätigt werden kann.

    Dies ist die branchenübliche Vorgehensweise, da eine Änderung bestehender Ausschreibungen während einer Saison enorm aufwendig ist und es nicht möglich ist bei jeder Ausschreibungsänderung eine Rückrufaktion für unsere Kataloge zu starten.

    Wir sind uns sicher, hier unsere Kunden frühzeitig über Änderungen oder zusätzliche Hinweise zu unseren Ausschreibungen zu informieren. Die Veröffentlichung falscher Informationen mit Vorsatz weisen wir ausdrücklich zurück. Wir haben es als renommiertes und seriöses Unternehmen nicht nötig Kunden mit fehlendem Wein und Bier zu ködern.

    Auch bei Neubuchungen werden wir jeden Kunden über die genannten Änderungen zeitnah und sofortig informieren.

    Bei Buchung am 19.09 wurde der Hinweis über die geänderte Ausschreibung bei Einbuchung Ihrer Reise durch Ihr Reisebüro als gelesen bestätigt. Wir dürfen davon ausgehen, daß Sie hierüber auch in Kenntnis gesetzt wurden. In unsere Rechnung und Bestätigung vom 20.09 wurden Sie hierüber erneut schriftlich informiert.

    Sollte es hier zu Irritationen gekommen sein, so entschuldigen wir uns bei Ihnen. Wir bitten Sie jedoch um Ihr Verständnis, daß wir Ihnen die fraglichen Leistungen leider nicht anbieten können, da Sie seit Buchung vor vier Monaten hierüber informiert worden sind.

    Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt in Ägypten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Service-Team

    Herr xxx

    REWE Group

    Pauschaltouristik

    Teamleitung Service Center Online

    Und was soll ich euch sagen: Jetzt ist es im Internet geändert....... SAUEREI

  • HC-Mitglied174374
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    geschrieben 1170011295000

    @'Sina1' sagte:

    Dein Reisebüro hätte Dich bei Buchung darauf aufmerksam machen müssen

    Haben sie doch......

    Aber nicht mich, sondern meine Mutter, die uns diese Reise geschenkt hat.

    WIR haben es dann erst jetzt im Januar erfahren, dass es ohne alkoholische Getränke ist.

    Daraufhin bin ich auf Recherche gegangen und habe festgestellt, dass der Veranstalter eben noch genau mit dem Angebot wirbt, was er eben nicht bietet.....

    Und was nun nach meiner Meldung beim Verbraucherschutz doch raus ist.

    Wahrscheinlich haben die ihm wegen unlauteren Wettberwerbs auf die Finger geklopft!!!!

  • Marcell
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    Beiträge: 360
    geschrieben 1170011640000

    Hallo klinikchaot,

    wann und in welcher Form hast Du denn bezahlt??? Ich gehe davon aus, dass Du die Zahlung in bar geleistet hast. Ergo: Pech gehabt, weil Du nicht beweisen kannst, dass Dein RB Dir die Info nicht weitergegeben hat.

    Falls Du doch per Kreditkarte oder Einzugsermächtigung gezahlt haben solltest, kannst Du einen (angemessenen!!!!) Betrag einbehalten und warten was passiert ...

    LG Marcell

    ... Eigentlich ist Deine jetzige Beschwerde ja an sich Beweis genug, dass Dir viel an den Drinks liegt, und Du den Vertrag nicht nach dem Hinweis des RB's unterzeichnet hättest!!!

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