Moooment, der Vertragsabschluss (bei dem man ja erst auf die Änderung hingewiesen wird) gehört nicht mehr zur Werbung.
Will damit sagen:
Der Veranstalter macht sich der irreführenden Werbung/dem unlauteren Wettbewerb schuldig - bewusst oder unbewusst lassen wir mal außen vor.
Beispiel: 2 Unternehmen verkaufen genau identische Ware.
Beide werben mit ihren Produkten aber unterschiedlich, der eine beschreibt alles so, wie es seine Richtigkeit hat, der andere wirbt mit falschen Angaben, um seine Ware besser erscheinen zu lassen.
Wahrscheinlich denkt er so wie hier einige: Kann ich dem Kunden ja noch sagen, wenn er hier bei mir vor Ort ist und das Produkt kaufen will.
FALSCH!!!
Allein das Werben mit der falschen Angabe ist schon starfbar. Er verschafft sich nämlich dem anderen Mitwettbewerber gegenüber einen Vorteil, indem er die gleiche Ware zu besseren Konditionen bewirbt, was er aber hinterher gar nicht einhalten will und kann.
Der Kunde, der sich auf den Weg macht, nachdem er die Preise verglichen hat, wird mit falschen Angaben gelockt....
DAS ist unlauterer Wettbewerb. Und genau so könnte man den von mir beschriebenen Sachverhalt oben sehen.
Dass meine Mutter damals nicht gehandelt hat, ist natürlich für unseren Vertrag blöd, und ich sehe ein, dass es für eine Reklamation diesbezüglich wohl zu spät ist.... *einräum*
Dass der RV aber noch monatelang mit falschen Konditionen geworben hat, ist - ob Absicht hin oder her - falsch!