• holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1170070325000

    @'Brigitte' sagte:

    Dann halten wir mal fest!

    Derjenige, der letzte Woche dieses Angebot via Internet noch gebucht hat ist :selber_schuld: und der Anbieter ist :unschuldig:

    jetzt bin ich verwirrt und werde mich hier erst wieder 2008 sehen lassen. ;)

    Hallo Brigitte,

    wenn der Veranstalter korrekt arbeitet, wirst Du auch im Internet über die Leistungsänderung im Buchungsvorgang informiert und das schon seit September 06 bzw. seit der Veranstalter die Leistungsänderung eingeführt hat.

    Gruß

    holzwurm

  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
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    geschrieben 1170070836000

    @'Brigitte' sagte:

    Dann halten wir mal fest!

    Derjenige, der letzte Woche dieses Angebot via Internet noch gebucht hat ist :selber_schuld: und der Anbieter ist :unschuldig:

    jetzt bin ich verwirrt und werde mich hier erst wieder 2008 sehen lassen. ;)

    Das scheint mir auch so, dass du verwirrt bist. Deswegen extra für dich:

    Der Veranstalter hat alles getan, um den Kunden rechtzeitig über den Katalog-Fehler zu infomieren. Das Reisebüro klärt den Kunden vor der Buchung auf. Auf der Reisebestätigung wird nochmals ausdrücklich auf die veränderten Bedingungen hingewiesen.

    Soweit alles klar?

    Wer also im Reisebüro gebucht hat, hat mit den falschen Angaben im Internet nichts mehr zu tun. Einverstanden?

    Wer allerdings vor kurzem im Internet gebucht hat, und nicht sofort

    oder zumindest sehr schnell über die Leistungsabweichung informiert wurde, der hat möglicherweise Ersatzansprüche. Es weiß hier allerdings keiner, wie bei entsprechenden Onlinebuchungen verfahren wurde. Würde mich echt interessieren.

    Und zu den Verleumdungen: Wer jemandem öffentlich Betrug vorwirft und das nicht beweisen kann, läuft Gefahr, wegen Verleumdung bestraft zu werden und wegen Geschäftsschädigung Schadensersatz leisten zu müssen.

    Alles entwirrt?

    Gruß

    Manfred

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  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1170071335000

    Bei Onlinebuchungen läuft es in der Regel genauso - entweder steht schon ein Hinweis in der Angebotsbeschreibung oder vor dem entgültigen Bestätigen der Buchung ploppt ein Pop Up auf, das z. B. sagt: "Entgegen der Beschreibung sind Wein und Bier nicht inklusive - wollen sie die Buchung dennoch tätigen?" Der Kunde hat auch dann noch die Möglichkeit "Nein, will ich nicht" zu sagen. Dann kommt die Buchung eben nicht zustande. Das Pop Up muß übrigens bestätigt werden, sonst kann man nicht weiterbuchen :bulb:.

  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1170071985000

    Danke Sina1, immer gut, gleich die kompetenten Leute im Forum zu haben....

    ;)

    Viele Grüße

    Günter

  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
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    geschrieben 1170073761000

    Sina1, Dank auch von mir für die Auskunft. Da ich ITS für einen seriösen Veranstalter halte, gehe ich davon aus, dass das in einem solchen Fall auch so gehandhabt werden würde.

    Um so mehr sollte man sich mit öffentlichen Betrugsvorwürfen zurückhalten.

    Viele Grüße

    Manfred

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  • HC-Mitglied174374
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    geschrieben 1170076398000

    Moooment, der Vertragsabschluss (bei dem man ja erst auf die Änderung hingewiesen wird) gehört nicht mehr zur Werbung.

    Will damit sagen:

    Der Veranstalter macht sich der irreführenden Werbung/dem unlauteren Wettbewerb schuldig - bewusst oder unbewusst lassen wir mal außen vor.

    Beispiel: 2 Unternehmen verkaufen genau identische Ware.

    Beide werben mit ihren Produkten aber unterschiedlich, der eine beschreibt alles so, wie es seine Richtigkeit hat, der andere wirbt mit falschen Angaben, um seine Ware besser erscheinen zu lassen.

    Wahrscheinlich denkt er so wie hier einige: Kann ich dem Kunden ja noch sagen, wenn er hier bei mir vor Ort ist und das Produkt kaufen will.

    FALSCH!!!

    Allein das Werben mit der falschen Angabe ist schon starfbar. Er verschafft sich nämlich dem anderen Mitwettbewerber gegenüber einen Vorteil, indem er die gleiche Ware zu besseren Konditionen bewirbt, was er aber hinterher gar nicht einhalten will und kann.

    Der Kunde, der sich auf den Weg macht, nachdem er die Preise verglichen hat, wird mit falschen Angaben gelockt....

    DAS ist unlauterer Wettbewerb. Und genau so könnte man den von mir beschriebenen Sachverhalt oben sehen.

    Dass meine Mutter damals nicht gehandelt hat, ist natürlich für unseren Vertrag blöd, und ich sehe ein, dass es für eine Reklamation diesbezüglich wohl zu spät ist.... *einräum*

    Dass der RV aber noch monatelang mit falschen Konditionen geworben hat, ist - ob Absicht hin oder her - falsch!

  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1170076680000

    Damit dürfte dieses Thema auch erschöpfend abgehandelt sein.

    Manfred, danke auch für Dein super posting. Ich hatte die gleichen Befürchtungen, als ich den Startbeitrag gelesen hatte. Manchmal reagieren Anwälte erheblich schneller, als man glaubt. Das ist das Thema "Forum ist kein rechtsfreier Raum!

    Viele Grüße

    Günter/HolidayCheck

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