• Gofy1
    Dabei seit: 1195084800000
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    geschrieben 1278253456000

    Ich finde das agieren von FTI auf gut bayerisch "hinterpfotzig". Sitz ist in München.

    Erst wiegt man die Reisenden in Sicherheit mit der Aussage, es wird Alles bezahlt, wir kündigen nicht. Damit verhindert man, daß Zeugen gesucht und Beweismittel gesammelt werden. Dann 2,5 Monate später schwingt man die Keule und behauptet das Gegenteil. Da finde ich das Verhalten anderer Rv reeller, die per Aushang die Verträge gekündigt haben. FTI handelt hier schäbig und befindet sich rechtlich gesehen auf sehr, sehr dünnen Eis. Ich hoffe nur, daß viele Kunden von der FTI Gruppe sich nicht über den Tisch ziehen lassen und sich mit allen, rechtlichen Mitteln wehren werden. Ihr könnt mir auch weitere Fragen stellen. 

  • familiewerner
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    geschrieben 1278289653000

    das schlimme an der Sache ist FTI behauptet man habe Aushänge gehabt wo die Kündigung stand.Aber diesen Aushang gab es definitiv nicht gab.

  • Gofy1
    Dabei seit: 1195084800000
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    geschrieben 1278319490000

    es müssen sich aber doch Mitreisende finden lassen, die eben diese Falschbehauptung (Lüge) widersprechen können.

    Jetzt ist die Gemeinschaft gefordert.

  • derlurch
    Dabei seit: 1235347200000
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    geschrieben 1278321967000

    Ich bin auch betroffen, warum soll ich Zeugen für die Falschbehauptung finden, die FTI soll erstmal beweisen, daß sie von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht hat. Auf jeden Fall widersprechen u. nicht zahlen!!!

  • Gofy1
    Dabei seit: 1195084800000
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    geschrieben 1278324220000

    mit Zeugen im Hintergrund wäre man auf der sicheren Seite.

    Recht haben und recht bekommen sind zwei paar Stiefel.

  • derlurch
    Dabei seit: 1235347200000
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    geschrieben 1278325261000

    Die Frage ist, ob FTI es auf einen Rechtstreitsstreit ankommen läßt. Ich habe ein Rechtsschtuzversicherung mit 300 Euro SB, die Forderung der FTI liegt unter 300 Euro. Wohl dem der keine SB hat.

    Vor Gericht ist FTI in der Beweispflicht. Je mehr Betroffene sich hier melden, desto besser für uns. FTI liest mit...

  • Salazar
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    geschrieben 1278333245000

    Hallo zusammen,

    ich bin auf meiner Suche nach Leidensgenossen auf dieses Forum hier gestoßen. War mit meiner Familie wie so viele hier auch in der Türkei. Unser Abflug hat sich um fünf Tage verzögert, wobei ich dem Reiseveranstalter hier auch zugute halten muss, dass wir echt gut versorgt worden. Top Hotel usw. Vor ein paar Tagen kam dann leider das bittere Erwachen in Form einer Rechnung über knapp 350 Euro. Hat jemand von euch schon versucht, mit FTI Kontakt aufzunehmen? Wie rechtfertigen sie dieses Verhalten? Auf der einen Seite kann ich zwar verstehen, dass sie nicht für die Unterbringung und den Transport von tausenden von Leuten aufkommen können, auf der anderen Seite ist es aber auch nicht okay, wenn man vorher verspricht, dass alle Kosten übernommen werden.

    Liebe Grüße,

    Salazar

  • Gofy1
    Dabei seit: 1195084800000
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    geschrieben 1278342146000

    Es geht hier ja nicht um die armen RV, die soviel zu tun hatten. Es war April und noch relativ wenig los. Es geht hier nur um den Punkt, hat ein Reiseveranstalter gekündigt oder nicht und sind gefordete pauschale Beträge ohne Belege und Nachweis hinnehmbar. Es kann jeder RV verlangen was er will, beweisen muß er ja nichts. So stelle ich mir Verträge vor. 

  • beckoe
    Dabei seit: 1270512000000
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    geschrieben 1278353939000

    hallo,

    wir sollten ursprünglich am 17.04.10 von antalya nach köln fliegen und waren im hotel gardenia in alanya. nun suchen wir reisende die zum gleichen zeitpunkt im gleichen hotel waren oder die reise ebenfalls bei fti gebucht haben und denen der reisevertrag vor ort nicht gekündigt wurde, wie es bei uns der fall war. uns wurde durch die reiseleitung (eine frau mitte 40, mit kurzen dunklen haaren) lediglich mitgeteilt, dass fti die anfallenden kosten trägt.

    lg beckoe

  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1278356413000

    In meinen Augen ist ein Aushang als pauschale schriftliche Kündigung nicht ausreichend. Kann ja ein zorniger Urlauber kommen und den einfach abreissen, oder der kann sonst wie abhanden kommen. Ich wage auch zu behaupten, das juristisch eine Sammelkündigung ohne Namensnennung der Betroffenen nicht justiziabel ist. Jeder Reisende hat einen individuellen Reisevertrag, und dieser müsste m.M. nach auch individuell schriftlich gekündigt werden. Also hier in den Beispielen durch Übergabe durch die örtliche Reiseleitung des RV mit Quittungsleistung durch den Urlauber. Da muss sich die Reiseleitung vor Ort eben auch anstrengen, und sei es mit Hilfe der Rezeption, das jeder der Betroffenen auch eine diesbezügliche Nachricht entgegen nehmen kann.

    Lediglich die Behauptung, es gab einen Aushang und deswegen ist gekündigt worden, also die würde ich relativ gelassen sehen.

    Ich bin jetzt nicht ganz sicher, aber meiner Meinung nach ist wg. solcher Forderungen auch der Gerichtsstand interessant. Die RV regeln in ihren AGB, das Streitigkeiten aus dem geschlossenen Reisevertrag an ihrem Stammsitz zu verhandeln sind. Mit der ausgesprochenen oder "imaginären bzw. behaupteten" Kündigung hat der ursprüngliche Reisevertag dann nichts mehr zu tun. Er ist damit abgeschlossen. Die Nachforderung müsste daher wie alle anderen Ansprüche auch am Ort des Beschuldigten verhandelt werden, also Gerichtsstand nicht Köln oder Hannover etc, sondern das zuständige Gericht eines jeden einzelnen Betroffenen. Und da kennt man sich eben nicht so ( Richter, Anwälte ) aus der täglichen Routine wie eben in Köln oder Hannover etc.

    Gruss Gabriela

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