• Gofy1
    Dabei seit: 1195084800000
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    geschrieben 1278411278000

    Aber vielleicht gehört dieser Trick (einen Aushang zu behaupten) auch zur höheren Gewalt. Nachdem Motto, höhere Gewalt, ausgefallene Methoden (juristisch zwar nicht haltbar, aber vielleicht vor Gericht)

  • freerik
    Dabei seit: 1269561600000
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    geschrieben 1278417078000

    Hallo, Reisegeplagte!Ich habe heute auch eine Nachforderung von BigXtra erhalten, die meines Wissens nach zu FTI gehören.Wir waren im Sultan of Side inEvrenseki und mussten wegen der Aschenwolke zwei Tage länger als geplant bleiben. Der Reiseleiter vor Ort, ein Herr Koska Kaya (kann jemand den Namen bestätigen?) hatte aber alles sehr gut gemanagt und auch keine zusätzlichen Kosten in Aussicht gestellt. Eine Kündigung in irgendeiner Form gab es auch nicht, eher im Gegenteil. Herr Kaya gab immer wieder mündlich zu verstehen, dass alles beim Alten bleibt.An BigXtra habe ich deshalb einen Widerspruch formuliert. Das empfehle ich auch allen anderen Betroffenen. Bloß nicht versuchen die Sache aus zu sitzen.Ich habe aber Verständnis für den Reiseveranstalter. Er kann für die Umstände genau so wenig, wie ich und es tut mir irgendwo auch Leid, das er auf den Kosten sitzen bleibt. Leider fällt mir das Geld auch nicht aus der Tasche und Nachforderungen in einer Höhe, die fast den Kosten des Urlaubs entsprechen kann ich auch nicht mal eben so stemmen.

  • derlurch
    Dabei seit: 1235347200000
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    geschrieben 1278418711000

    Ich habe schon Antwort auf meinen Widerspruch. Es wurde angeblich per Aushang u. durch den Reiseleiter gekündigt u. FTI will nicht auf die Forderung verzichten.

    Was tun?

  • freerik
    Dabei seit: 1269561600000
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    geschrieben 1278421756000

    Wenn es nicht stimmt, schreib das es eine Lüge ist. Bei uns gab es einen Aushang, in dem der Vertrag aber definitiv nicht gekündigt wurde. Auch Zusatzkosten wurden nirgendwo schriftlich erwähnt. Ich würde nochmal auf die Tatsache, dass es keine Kündigung gab und auf die "Rechte bei Flugausfällen aufgrund von Vulkanasche" vom BMJ hinweisen. Ebenso sollte auf eine Beschwerde beim Verbrauchersschutz hingewiesen werden. Ich vermute aber, das FTI und Co. möglicherweise nach den Vorfällen in finanziellen Schwierigkeiten stecken und nun versuchen Kapital aufzubringen. Und einem vom Bankrott bedrohten Unternehmen kann man schwer drohen. Achtung, das ist nur meine persönliche Meinung. Ich habe keinen Hinweis darauf, das dem wirklich so ist.

  • derlurch
    Dabei seit: 1235347200000
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    geschrieben 1278428551000

    Genau das stand in meinem Widerspruch. FTI behauptet allen Reisenden gekündigt zu haben u. begründet so seine Forderung. Die Frage ist wie weit geht FTI? Um an ihr Geld zu kommen muß FTI letztendlich vor Gericht u. steht dort vor der Beweispflicht.

    FTI wird mahnen, dann gerichtlicher Mahnbescheid, dieser verursacht Kosten u. man kann Formlos widersprechen u. dann käme das Gericht.

    Ist sich FTI seiner Sache wirklich so sicher???

    Viele sind eingeschüchtert u. werden vorher zahlen.

  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1278429368000

    @freerik sagte:

     

    Ich vermute aber, das FTI und Co. möglicherweise nach den Vorfällen in finanziellen Schwierigkeiten stecken und nun versuchen Kapital aufzubringen. Und einem vom Bankrott bedrohten Unternehmen kann man schwer drohen. Achtung, das ist nur meine persönliche Meinung. Ich habe keinen Hinweis darauf, das dem wirklich so ist.

    Meine lieber freerik, das ist brandgefährlich , was Du da so zusammfaselst. Auch Deine eigene Meinung schützt Dich nicht vor -für Dich teuren Abmahnungen...das lass Dir bitte sagern.

    Zudem sind Deine Schlußfolgerungen völlig unsinnig!

  • Gofy1
    Dabei seit: 1195084800000
    Beiträge: 277
    geschrieben 1278430163000

    Vielen Dank an Fti. Durch diese Verhaltensweise lehrt sie uns ein paar Paragraphen neu kennenzulernen. Wir lernen, wie ein Mahnverfahren abläuft. Und zum Schluß lernen wir auch mal das Gericht kennen. Danach können wir uns alle ein Urteil machen, wie gerecht es zugeht. Wir werden lernen, wie Bweise interpretiert werden und eine Schar von Awälten gut ernährt wird. Danke Fti. Für dieses Verhalten werden wir Alle wieder bei Ihnen buchen und Ihre zukünftigen Erträge sichern.

  • privacy
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    geschrieben 1278432098000

    Der wichtigste Punkt in einem Mahnverfahren, welches gegen einen eröffnet wird, ist die Einhaltung der Widerspruchsfrist. Eine Kopie des Mahnbescheides ist schriftlich rechtzeitig an das Mahngericht incl. dem erklärten Widerspruch zurückzuschicken. Aber nur, wenn man davon überzeugt ist, daß die Forderung zu Unrecht besteht. 

    Wer die Frist verstreichen läßt, ohne zu reagieren, hat schlechte Karten und wird schnell mit der Vollstreckung des Betrages + Kosten Bekanntschaft machen. Da steht dann der Gerichtsvollzieher vor der Tür.

    Bei fristgemäß eingelegtem Widerspruch bleibt dem Antragsteller (hier der Reise- veranstalter) die Möglichkeit, über das Gericht das Klageverfahren zu eröffnen, um an sein Geld zu kommen. Das Gericht wird aufgrund der Gesetze und Sachlage entscheiden.

    Wird die Klage abgewiesen, hat der RV alle Kosten zu tragen. 

    Befindet das Gericht, dass die vorgelegten Kostenrechnungen nachweislich korrekt sind und die Situation wie Kündigung des Reisevertrages aufgrund höherer Gewalt gegeben war und der Kunde hiervon Kenntnis genommen hatte, entstehen dem Kunden neben den eingeforderten Beträgen auch Zinsen und Gerichtskosten.

    Darüberhinaus kann es auch zu einem Vergleich beider Seiten kommen, wo die

    Höhe des Streitwerts und die Verfahrenskosten anteilig von beiden Seiten

    zu tragen sind.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Gofy1
    Dabei seit: 1195084800000
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    geschrieben 1278433234000

    Vielen Dank Privacy,

     

    der Lernerfolg nimmt schon Fahrt auf. Das wichtigste, keine Widerspruchsfristen versäumen.

  • June2
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    Beiträge: 215
    geschrieben 1278439507000

    außerdem müsste fti für jedes verfahren gerichtskosten einzahlen. diese können werden sie sich zwar im obsigen wiederholen. aber bei den ganzen verfahren...ziemlich viel vorschuss. ;) verpasst man die frist für den widerspruch im mahnverfahren, kann man auch gegen den vollstreckungsbescheid noch rechtsmittel einlegen. allerdings könnte fti mit dem vollstreckungsbescheid schon vollstrecken.

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