• ichreisegerne
    Dabei seit: 1210982400000
    Beiträge: 71
    geschrieben 1280159142000

    Warum wenden sich die Betroffenden eigentlich nicht an die Vebraucherberatung. Das wäre doch die Stelle. die am besten weiter helfen könnte.

     

    Die 19.- bis maximal 26.- Euro für eine Bearbeitung per Email wären doch gut investiert.

     

    Man muß jedoch auch hier immer einkakulieren , dass  die Antwort nicht so wie gewünscht ausfällt.

  • mercedes16
    Dabei seit: 1207526400000
    Beiträge: 26
    geschrieben 1280160476000

    derlruch :  das hat hier alles keinen zweck  ..wenn ich den mist von übler nachrede höre bekomme ich das ko........    brauche dieses forum nicht mehr,habe genug zeugen gefunden  die meine angaben vor  meinem amtsgericht bezeugen werden  sollte es dazu kommen  .  langsam geht es hier an die schmerzgrenze  des erträglichen  DAS WARS!!

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1280161384000

    Na prima, können wir uns darauf verlassen? ;)

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Gofy1
    Dabei seit: 1195084800000
    Beiträge: 277
    geschrieben 1280162131000

    Sehr gehässig

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1280162303000

    @Gofy1 sagte:

    Sehr gehässig

    finde ich auch

    @mercedes

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1280163768000

    Reinhold, die Schmerzgrenze ist bereits erreicht (dunkelorange)! Bemühe Dich mal um einem dem Forum angemessenen Ton oder eben gar keinen.

  • shoghun13
    Dabei seit: 1275696000000
    Beiträge: 113
    gesperrt
    geschrieben 1280186895000

    hallo

     

    fakt ist doch das sich ettliche leute aus verschiedenen urlaubsorten und ländern gemeldet haben und berichten, das fti die kostenübernahme zugesagt hat.

    und dann schreiben einige, aber fti könnte ja doch gekündigt haben, mal durch verhalten, dann durch aushang und was weis ich noch. aufgrund dessen wäre es doch besser zu zahlen.!!!

    aber noch keiner hat geschrieben, das er einen aushang gesehen hat, den vielleicht ein zweiter reiseleiter hinter dem rücken des ersten, der kostenübernahme zusagte,

     aufgehängt hat.

    also klare aussagen gegen einige vielleicht, evtl oder könnte ja

    wer sich wehren will, sollte das tun, natürlich auch unter berücksichtigung der fakten die günter angeführt nhat. also formal korrekt.

    und bezüglich der bösen medien: wenn durch einen reisserrischen bericht einige tausend nicht bei fti buchen ist das schon ne ganze menge wie ich finde.

    ob das dann in 2 jahren vergessen ist, ist eine andere sache.

     

    mfg

  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1280189758000

    @shoghun13

    Gleich vorweg: ich bin eine interessierte Mitleserin. Dass sich "etliche Leute" (hier) gemeldet haben, ist mir natürlich nicht entgangen. Deren Reiseländer möchte ich gerne wissen. Ganz privat, nicht um zu streiten, wohlgemerkt. Hast Du dazu Details?  Eine Liste? Bei aufmerksamer Lektüre bin ich nur auf drei Länder (zigmal Türkei,  keine handvoll Ägypten und Spanien) gekommen.

  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
    Beiträge: 685
    geschrieben 1280194037000

    Zitate entfernt, diese sind hier nicht erforderlich--ein @reicht aus. So bleibt dieser Thread lesbarer..

    Hallo Lousitana!

     

    Du scheinst nur wenig vom Rechtsweg zu wissen. Wenn jemand Geld von einem anderen will, muß derjenige der das Geld will klagen!

     

    FTI kann zwar Mahnbescheide verschicken .Wenn der Betroffenen aber rechtzeitig Einspruch und die Forderung bestreitet, geschieht gar nichts. FTI muß dann, wenn sie trotzdem Geld wollen, klagen.

     

    Ich kenne mich da aus und habe schon genügend Mahnbescheide an säumige Zahler verschickt.

     

    http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren#Rechtsbehelf_gegen_den_Mahnbescheid

  • Lousitana
    Dabei seit: 1158710400000
    Beiträge: 734
    geschrieben 1280219572000

    Och, glaub man: mehr als du denkst!

    Vielleicht hättest du einfach mal genau lesen sollen: ich habe geschrieben, dass nach dem Einleiten des Mahnverfahrens der Schuldner in Zugzwang ist. Ob danach eine Anspruchsbegründung als Prozessgrundlage eingereicht wird, wäre erst der übernächste Schritt. Den hab ich nicht ausgeschlossen, das hast du reininterpretiert :p

    Außerdem vermute ich, dass es genug Betroffene gibt, die es gar nicht weiter kommen lassen werden, als bis zum Mahnbescheid. Auch wenn einige hier so was "ketzerisches", "ungemeinschaftliches", "dummes" nicht hören wollen.

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