@bernhard707 sagte:
Naja, mit dieser Stellungnahme, ausführlicher noch auf der angegebenen Page nachzulesen, dürften die eifrig erstellten Zeugenlisten ein Fall für den Schredder sein.
Bei den hier mehrfach genannten Streitwerten finden sie bei Richtern von Amtsgerichten für gewöhnlich ohnehin wenig Beachtung, Zeugenvernehmungen sind eher sehr selten.
Am liebsten verhandeln die Richter ohnehin nur mit den Anwälten der Parteien, ein Urteil ist wegen der Höhe der Streitwertes nicht anfechtbar.
Zudem teile ich absolut und schon länger die Einschätzung von Lousitana:"...Außerdem vermute ich, dass es genug Betroffene gibt, die es gar nicht weiter kommen lassen werden, als bis zum Mahnbescheid. Auch wenn einige hier so was "ketzerisches", "ungemeinschaftliches","dummes" nicht hören wollen..."
Auch dies ist ausdrücklich keine Rechtsberatung, sondern die Wiedergabe von Beurteilungen und Erfahrungen langjähriger Mitarbeiter eines Inkassounternehmens, zu denen ich mich ausdrücklich nicht zähle.
Hallo!
Die Zeugenlisten sind nicht für den Schredder. Den hier steht Aussage gegen Aussage und wer mehr gute Zeugen hat steht besser da. Mündliche Zeugen Aussagen sind nicht unbedingt nötig. Vorm Amtsgericht geht es auch ohne Anwalt.
Wer sich durch einen Mahnbescheid einschüchtern läßt ist selber Schuld.
Ich empfehle dringend den preiswerten Gang zur Verbrauchberatung.