völlig richtig, was du geschrieben hast. Die Beweislast einer Kündigung liegt beim "Kündiger". Und nicht nur das, er muss auch beweisen, das sie in in der ausgesprochenen Form beim "Gekündigten" angekommen ist bzw. ankommen musste. Das entscheidet allein ein Richter im jeweiligen Einzelfall. Ich würde noch nicht mal jetzt einen Anwalt einschalten, kann man doch immer noch, wenn eine Klage von FTI ins Haus flattert.
Was mir hier sauer aufstösst -bedingt auch durch Beiträge sich in dieser Thematik immer wieder äussernden bestimmter user- ist die Tatsache, das FTI nachträglich Zusagen ihrer Reiseleitung vor Ort wohl sehr massiv und rigide zurücknimmt. Ich war nicht betroffen, verlasse mich deswegen auf die hier getätigten Aussagen. Das haben andere RV viel besser und vernünftiger gelöst. Unstreitig, das es eine Kostenteilung wie auch immer geben müsste, aber dann hätte man vor Ort nicht den Bagger so weit aufreissen sollen. Und allein deswegen sollte FTI auf den Kosten hängen bleiben.
Es gibt wohl bis heute keine Klage von FTI, man könnte daher meinen, sie haben nur heisse Luft produziert. Jetzt, fast 3 Monate, nach dem die Rechnungen rausgegangen sind.
Nur zum Verständnis, da es hier anderslautende Beiträge gab: die Streitwerte liegen nahezu ausschliesslich unter €600.-- und damit unterhalb einer Revisionsmöglichkeit. Der Klagepunkt ist aber, ob eine Kündigung durch FTI rechtsgültig ausgesprochen wurde. Wenn der Richter am Amtsgericht sagt nein, ist die Sache erledigt. Nur wenn er die besonderen Umstände der höheren Gewalt in seine Entscheidung einbezieht würde er eine höhere Instanz akzeptieren.
Gruss Gabriela