• Gofy1
    Dabei seit: 1195084800000
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    geschrieben 1287505738000

    Ich habe es so gemeint, wie Gabriela und Privaci es geschrieben haben. Der erste Widerspruch gilt der Forderung, der Zweite der Höhe.

    Wenn mir jemand eine Forderung zukommen läßt, ob berechtigt oder nicht, habe ich immer noch das Recht zu erfahren, wie sich die Forderung zusammensetzt.

    Damit kenne ich in keinster Weise die Rechtmäßigkeit der Forderung an und gebe auch nicht zu verstehen, daß ich Zweifel an meinem Widerspruch habe.

    Außerdem sind dies keine original Formulierungen.

     

     

     

     

     

  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
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    geschrieben 1287507367000

    @gabriela_maier sagte:

    Das darf man aber durchaus. Es sind zwei Widersprüche in in einem Schreiben. Zuerst widerspricht man der Forderung dem Grunde nach und im zweiten Widerspruch der Höhe.

    ...und drittens widerspricht man generell :p

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1287508386000

    Ganz falsch: man braucht nicht mal ein drittens ! Es genügt tatsächlich ein nicht differenzierter Widerspruch, also formal auch kein 1. bzw. ein 2. Damit ist rechtlich alles korrekt gelaufen.Ich hätte als Betroffene mich sowieso nie mehr gerührt, wenn ich der ersten Rechnung ( mit Einschreiben ) widersprochen habe.

    Aber im Prinzip hast du ja nach Radio Erwian recht: im Prinzip grundsätzlich, aber.......

    Muss mal nachdenken, was du damit gemeint haben könntest.

    Gruss Gabriela

  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
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    geschrieben 1287509812000

    ....Experte für Galgenhumor...

    "Mein Gott, jetzt hat sie's!"

    :p :laughing:

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • shoghun13
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    geschrieben 1287509991000

    hallo

     

    ich finds klasse wenn man nicht mehr weis was man in dem einen thread

    schreibt um sich dann in einem anderen zu widersprechen.

    aber so ist das wenn man zu allem eine meinung hat.

    man kündigt ja auch zu einem festen termin, ersatzweise zum nächsten möglichen.

    sind das dann auch 2 kündigungen????

     

    mfg

  • mannige
    Dabei seit: 1270166400000
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    geschrieben 1287510975000

    @gabriela_maier sagte:

    Das darf man aber durchaus. Es sind zwei Widersprüche in in einem Schreiben. Zuerst widerspricht man der Forderung dem Grunde nach und im zweiten Widerspruch der Höhe. Könnte man natürlich besser formulieren, aber es sind ja keine Antwälte, die sich hier direkt wehren.

    Also kein Fehler.

    Gruss Gabriela

    Sorry,ein großer Fehler ist das wirklich nichts Richtiges rüber kommt.

    Wer keine Ahnung hat sollte besser keine Äußerungen machen oder auf auf einen Rechtsbeistand hinweisen.

    Dann kann man sich mit seiner Schreiberei auch nicht blamieren.

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1287514062000

    Wo bitte ist der Fehler ? Wo ist dein Beweis dafür ? Mal wieder -nicht das erste Mal- eine pauschale Beschuldigung von dir ohne facts zu liefern. Sorry, so geht das nicht.

  • mannige
    Dabei seit: 1270166400000
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    geschrieben 1287515309000

    @gabriela_maier sagte:

    Wo bitte ist der Fehler ? Wo ist dein Beweis dafür ? Mal wieder -nicht das erste Mal- eine pauschale Beschuldigung von dir ohne facts zu liefern. Sorry, so geht das nicht.

    Bitte vorher genau lesen, dann denken , dann sachlich richtig schreiben das informative

    Beiträge hier zu lesen sind.Das was ich in letzter  Zeit von Dir gelesen habe war leider nicht immer hilfreich.Anhand der Äusserungen anderer User stehe ich wohl mit meiner Meinung nicht alleine da.

    Wer ständig pauschal nach dem RV fragt !!!!!!, muß in seiner Beurteilung der Sachlage  so vor eingenommen sein, das eine Beurteilung der Sachlage wohl nicht mehr neutral erscheint.

    Ich beschuldige Dich nicht, sondern ich kritisiere Deine Beiträge, sorry und das geht so doch oder darf man hier seine Meinung nicht äussern?

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1287516151000

    Na ja, die user, auf die du dich anscheinend berufst kenne ich auch. Ist ja auch von mir schon mal angesprochen worden. Aber: du wirst es nicht glauben, es gibt auch andere !

    Hier zu den Fakten in diesem thread:

    Wer im Falle von FTI einen Widerspruch gegen eine Rechnung von FTI bezogen auf Nachforderungen aus dem Gesamtkomplex Aschewolke/Flugverbote einen schriftlichen Widerspruch ( per Einschreiben ) eingelegt hat braucht nichts weiter zu tun als abzuwarten. Der nächste Schritt von FTI wäre ein Mahnbescheid ( dagegen kann ebenfalls pauschal ohne jegliche Begründung Widerspruch einlegen ) und dann eine Klage vor einem Gericht. Und da tut sich anscheinend bis heute nichts, rein gar nichts !!

    Und jetzt bist du dran, wenn du eine Behauptungen auf Sustanzlosigkeit meiner Beiträge in diesem thread und zu diesem Thema beweisen willst. Ansonsten schweige ! Kannst dich ja ausruhen, aber dann -da bin ich sicher- kommen die anderen aus der gleichen Ecke. Kennt man ja, macht aber nichts.

    Was andere Themen angeht und meine Beiträge dazu, das steht hier nicht zur Debatte.

    Gruss Gabriela ( wie du siehtst, meine Höflichkeit verliere ich nie ! )

  • mannige
    Dabei seit: 1270166400000
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    geschrieben 1287517599000

    @gabriele maier

    Kannst Du mir das mal bitte mal genauer erläutern was Du da schreibst:

    Wer im Falle von FTI einen Widerspruch gegen eine Rechnung von FTI bezogen auf Nachforderungen aus dem Gesamtkomplex Aschewolke/Flugverbote einen schriftlichen Widerspruch ( per Einschreiben )eingelegt hat braucht nichts weiter zu tun als abzuwarten. Der nächste Schritt von FTI wäre ein Mahnbescheid ( dagegen kann ebenfalls pauschal ohne jegliche Begründung Widerspruch einlegen ) und danneine Klage vor einem Gericht. Und da tut sich anscheinend bis heute nichts, rein gar nichts !!

    Ich bin ein höflicher Mensch und sage Dir "Das verstehe ich nicht"

    Soll ich jetzt nach Deiner Aussage warten , warten bis was passiert ??

    Ne, da muß ich Dir sagen mein RA kennt sich in dieser Sachlage besser aus und vertritt nicht Deine Aussagen.

    Auch bei den anderen Themen, die hier zwar nicht zu Debatte stehen, kann ich Deine Meinung nicht vertreten.

    Nimm einfach zur Kenntnis, wer etwas öffentlich schreibt, muß damit rechnen Kritik zu erhalten  und jeder sollte gelernt haben mit Kritik umzugehen. Seine Meinung wenn es  eine falsche Darstellung ist, stur zu vertreten zeigt nichts von Einsicht und Lernfähigkeit.

    Gruss Manne ( der lernfähig ist)

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