@gabriele maier
Kannst Du mir das mal bitte mal genauer erläutern was Du da schreibst:
Wer im Falle von FTI einen Widerspruch gegen eine Rechnung von FTI bezogen auf Nachforderungen aus dem Gesamtkomplex Aschewolke/Flugverbote einen schriftlichen Widerspruch ( per Einschreiben )eingelegt hat braucht nichts weiter zu tun als abzuwarten. Der nächste Schritt von FTI wäre ein Mahnbescheid ( dagegen kann ebenfalls pauschal ohne jegliche Begründung Widerspruch einlegen ) und danneine Klage vor einem Gericht. Und da tut sich anscheinend bis heute nichts, rein gar nichts !!
Ich bin ein höflicher Mensch und sage Dir "Das verstehe ich nicht"
Soll ich jetzt nach Deiner Aussage warten , warten bis was passiert ??
Ne, da muß ich Dir sagen mein RA kennt sich in dieser Sachlage besser aus und vertritt nicht Deine Aussagen.
Auch bei den anderen Themen, die hier zwar nicht zu Debatte stehen, kann ich Deine Meinung nicht vertreten.
Nimm einfach zur Kenntnis, wer etwas öffentlich schreibt, muß damit rechnen Kritik zu erhalten und jeder sollte gelernt haben mit Kritik umzugehen. Seine Meinung wenn es eine falsche Darstellung ist, stur zu vertreten zeigt nichts von Einsicht und Lernfähigkeit.
Gruss Manne ( der lernfähig ist)