• Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1286918278000

    @beckoe sagte:

    Suche dringend leute die um den 15. april 2010 im hotel gardenia oder einem anderen in alanya im urlaub waren und über fti gebucht haben und vor ort von fti betreut wurden. zwecks gegenseitiger zeugenaussage....gruß beckoe

    hi.

    der user "shoto-kan" hat im sommer zeugenlisten geführt.

    seitdem hat er sich aber nicht mehr gemeldet.

    kannst ihn ja mal per pn schreiben?

    einfach über die erweiterte forensuche suchen.

     

     

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Seilschaft
    Dabei seit: 1285113600000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1287149693000

    Letzter Stand:

    Nach erneutem schriftlichen Widerspruch am 23.09.2010, habe ich noch nichts von FTI gehört. Der Widerspruch ging direkt an die Sachbearbeiterin der zweiten Rechnung in München.

    Schöne Grüße!

  • kontra
    Dabei seit: 1280188800000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1287430548000

    Nach der Nachforderung Ende Juli 2010 habe ich einen Widerspruch geschrieben; mit der Bergründung, das die Reiseleitung im Sultan of Side, nicht gekündigt hat.

    Heute kam erneute Post, jedoch keine Mahnung ( merkwürdig, oder?).

    Dort steht geschrieben: .....Reisevertrag mittels Aushang bzw. Aushändigung gekündigt.

    Unsere Reiseleiter haben die Kundeninformation an ALLE Kunden ausgehändigt.(Wieso habe ich und die Mitreisenden, mit denen ich noch in Kontakt bin, die nie gesehen?)

    .............Wir bitten um zeitnahen Ausgleich der uns zustehenden Forderung.(Betrag wurde nicht genannt)

    Mit freundlichen Grüßen

    Rechtsabteilung

    Was meint ihr?

    Es ist ja keine Mahnung, abwarten  oder erneut Widerspruch?

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1287431676000

    Keine Rechtsberatung, aber gelassen abwarten, oder schon wegen der grundsätzlichen Verpflichtung von FTI eine detaillierte Auflistung der entstandenen Kosten anfordern.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Gofy1
    Dabei seit: 1195084800000
    Beiträge: 277
    geschrieben 1287475901000

    Ich habe einen weiteren Wiederspruch geschrieben, indem ich nochmals erklärt habe, daß keine Kündigung irgendeiner Art erfolgt ist und deshalb die Forderung gegenstandslos ist. Außerdem habe ich um eine detaillierte Auflistung der Forderung gebeten. Ich bin der Meinung, nicht zu reagieren, ist die schlechteste Art mit denen umzugehen.  

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1287494838000

    @gofy

    kleine nachfrage:

    du widersprichst der rechnung, weil sie (deiner meinung nach) gegenstandslos ist.

    und dann bittest du um spezifizierung dieser?

    macht doch eigentlich keinen sinn, oder?

    wenn die rechnung gegenstandslos ist, dann ist sie es. ob nun detailliert, oder nicht.

     

    oder habe ich dich da falsch verstanden?

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1287500643000

    In einem anderen Thread hast Du, Lexi, gerade darauf hingewiesen, dass mit der Hinfälligkeit einer Klausel der Vertrag insgesamt weiterhin Gültigkeit hat.

    Wenn Gofy also zunächst widerspricht, weil der Vertrag nach seiner Ansicht nicht gekündigt wurde, ist das die eine Seite der Medaille. Sollte es später dazu kommen, dass irgendjemand entscheidet, die Kündigung hätte stattgefunden, geht es weiter mit Punkt 2.

    Wobei er eben wohlweislich hier auch Widerspruch eingelegt hat und nur im Falle, dass Punkt 1 hinfällig und Punkt 2 nachvollziehbar ist, er die Zahlung (vermutlich) vornehmen würde.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1287501108000

    aber doch hübsch eins nach dem anderen.

    wenn mir jemand schreibt, dass er meiner forderung vehement widerspricht, aber im nebensatz schreibt, für den fall dass ich doch recht haben sollte, eine detailleirtere forderung haben möchte, sieht das für mich als empfänger danach aus, dass der verfasser selbst nich dran glaubt, dass er recht hat.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1287501657000

    Ist ja keine Glaubensfrage. ;)

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1287505264000

    Das darf man aber durchaus. Es sind zwei Widersprüche in in einem Schreiben. Zuerst widerspricht man der Forderung dem Grunde nach und im zweiten Widerspruch der Höhe. Könnte man natürlich besser formulieren, aber es sind ja keine Antwälte, die sich hier direkt wehren.

    Es kann ja sein, das vor Gericht die Forderung dem Grunde nach stattgegeben wird, aber die Höhe der Forderung im Zweifel steht und sie detailliert ausgewiesen werden muss.

    Also kein Fehler.

    Gruss Gabriela

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!