Hallo an alle, viell. intressiert euch des, habe es in den AGBs bei FortunaHoliday gefunden, wie es mit den Leistungen aussieht:
3. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind grundsätzlich die unsere Angebote oder Prospektangaben und der Inhalt der Reisebestätigung maßgeblich. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für die FortunaHoliday bindend. FortunaHoliday behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und durch die FortunaHoliday nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat die FortunaHoliday dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund bekannt zu geben. Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt. Abänderungen und Nebenabreden sind von der FortunaHoliday schriftlich zu bestätigen. Diese Reiseleistungen umfassen insbesondere: sorgfältige Vorbereitung und Bearbeitung der Reise. Hin- und Rückflug mit Charter- bzw. Linienmaschinen, Verpflegung an Bord, kostenfreie Beförderung von 20 kg Gepäck pro Person. Änderungen der angegebenen Fluggesellschaften bleiben ausdrücklich vorbehalten. Alle für den Reiseablauf erforderlichen Transfers (falls nicht gesondert vermerkt) sind im Reisepreis enthalten (nicht enthalten sind Surfbretter, Fahrräder, Sportgepäck und sonstige sperrige Gegenstände). Hotel, Rundreise, Kreuzfahrt, Kombination wie gebucht und die dazu gehörenden Verbindungen sind ebenfalls im Reisepreis enthalten. Sollten aufgrund der internationalen Hotelküchenöffnungszeiten bei sehr frühen oder späten Ankünften bzw. Abreisen Mahlzeiten entfallen, so kann die FortunaHoliday hierfür nicht haftbar gemacht werden. Das gleiche gilt für die internationalen Bestimmungen bezüglich der Zimmerbelegung. FortunaHoliday haftet nur für die in unseren Angeboten dargelegten Hotelbeschreibungen.
Was haltet Ihr davon?