• Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1410476131000

    @Schneeglitzern

    Ich kann dir nur sagen, wie es bei meinen Tickets - in den "Heftchen" zweier verschiedener RV - aussieht / also bei Pauschalbuchungen:

    Es gibt das Datum des Hinfluges und das Datum des Rückfluges auf dem Coupon links neben dem jeweiligen Ticket. Von einer Gültigkeitsdauer über das Rückflugdatum hinaus ist nichts zu lesen.

    Hast du das Ticket über die Airline gekauft ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Schneeglitzern
    Dabei seit: 1068508800000
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    geschrieben 1410503228000

    Ich habe die Tickets über den Tuiticketshop gekauft. Und Tui ist auch Aussteller der Bahntickets.

    Schneeglitzern

  • nopi57
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    geschrieben 1410789568000

    Kann ich bei Neckermann Reisen den Zug zum Flug bei meiner Reisebuchung dazu buchen (keine Fernreise) ?

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1410792016000

    Aus einem anderen Thread hier eingefügt:

    camel169

    Ich brauche Hilfe.

    Meine Reiseunterlagen habe ich letzte Woche erhalten

    Der Zug zum Flug gehört mit zur Pauschalreise. Ich fliege mit 1-2Fly.

    Meine Frage ist: Da ich ab Paderborn am 14.10. fliege und mit dem Zug dort hin fahre, sollten die Bahn zu diesem Zeitpunkt streiken, habe ich dann Rechte, weil ich den Flug verpasst habe?

    Oder bin ich rechtlich dafür selbst verantwortlich, dass ich pünktlich am Airport b in, auch wenn die Bahn mehrere Tage unbefristet streikt und ich nichts dafür kann, wenn ich den Flughafen mitöffentlichen Verkehrmitteln nicht erreiche.

    Ich habe kein Auto und bin auf die Bahn angewiesen. Da ich an einem Dienstag fliege, würde ich auch sonntags nach Paderborn anreisen, da am Wochenende meist nicht gestreilt wird. Das wäre der 12.10.Ab er offiziell gilt die Fahrkarte ja erst einen Tag vor Abflug. Das wäre der 13.10. Hat schon jemand mal Erfahrung gemacht ? und kann evtl. Auskunft geben.

    Für Antworten oder Hilfestellung wäre ich dankbar.

    Danke im voraus.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1410792562000

    @camel

    Wenn du den Flieger aufgrund eines Bahn-Streiks verpasst, hast du leider keine Rechte. Das ist auch entsprechend auf dem Rail & Fly Ticket vermerkt.

    Was das "zwei Tage vorher anreisen" betrifft - habe ich leider keine Erfahrung..

    Frag mal bei der DB nach. M. E. kann man dir nur dort Endgültiges sagen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • camel169
    Dabei seit: 1382400000000
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    geschrieben 1410792970000

    @Kourion,

    hab ich keine Ansprüche, auch wenn das Rail und Fly Ticket zur Pauschalreise gehört und ich es nicht extra bezahlt habe?

    recht herzlichen Dank für Deine Hilfe

    camel169
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1410793572000

    @camel

    Keine Ursache. ;)

    Bei 1-2fly findet man dazu Folgendes:

    "Da man bei öffentlichen Verkehrsmitteln Verspätungen nie ganz ausschließen kann, sollten Sie Ihre Verbindungen so wählen, dass der Abflughafen spätestens zwei Stunden vor dem Start des Flugzeugs erreicht wird. Bitte beachten Sie, dass Sie für Ihre rechtzeitige Anreise zum Flughafen selbst verantwortlich sind."

    Quelle: 1-2fly

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Armin
    Dabei seit: 1093132800000
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    geschrieben 1410814069000

    Grundsätzlich gilt bei allen RV daß für die Anreise verbunden mit pünktlicher Ankunft am Abflughafen der Reisende selbst verantwortlich ist. Das "Rail&fly" wird vom RV lediglich als Zusatzangebot (eigenständige Reiseleistung) vermittelt bzw. gewährt und enthält ja auch keine Zugbindung so daß man als Reisender dringend gehalten ist z.B. durch Einbau eines gut bemessenen Zeitpuffers die pünktliche Ankunft am Abflughafen sicherzustellen. Es ist somit NICHT Vertragsbestandteil der eigentlichen Pauschalreise, daher können auch keine weiteren Ansprüche daraus abgeleitet werden. Insofern kann die Anreise 1 Tag vorher (evtl. mit Hotelübernachtung) durchaus sinnvoll sein. Dieses wird ja durch die Bedingungen des "Rail&fly" (gültig 1 Tag vor Abflug bzw. 1 Tag nach Rückkehr) ausdrücklich ermöglicht. Tipp: Bei der Wahl des richtigen Abflughafens (z.B. Berlin oder München) kommt man so noch in den Genuß eines die Reisekosten betreffend kostenlosen Städtetrips ;)

  • sonnenwiese22
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    geschrieben 1414068510000

    Hallo , kann mir bitte jemand sagen ob es möglich ist ein zug zum flug ticket 2. klasse in 1.klasse umzuwandeln. ( mit zuzahlung) hat jemand damit erfahrungen. ( ITS Reisen )

    Danke

  • Armin
    Dabei seit: 1093132800000
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    geschrieben 1414071550000

    @sonnenwiese

    ..guckst Du hier..Quelle ITS homepage:

    Rail&Fly Ein echter Vorteil. Keine eigenen Anreisekosten, keine Parkplatzgebühren! Bei jeder Flugreise (inklusive Nur-Flug) der Marken ITS und ITS INDI (ITS INDI nur bei Reisedatum bis einschl. 31.10.14) sind die Rail&Fly-Tickets (2. Klasse) für die Hin- und Rückreise mit der Bahn zu allen deutschen Flughäfen (inkl. Basel und Salzburg) innerhalb des Streckennetzes der DB sowie der beteiligten Verkehrsverbünde im Reisepreis enthalten.

     

    Mit diesem Angebot bieten wir Ihnen in Kooperation mit der Deutschen Bahn AG und dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) eine bequeme und stressfreie Anreise. Dafür stehen Ihnen die Züge der Deutschen Bahn AG und die öffentlichen Verkehrsmittel (zuschlagpflichtige Angebote ausgenommen) in 13 angeschlossenen Verbundräumen zur Verfügung.

    Der Aufpreis für ein Ticket der 1. Klasse beträgt 58 Euro. Bitte beachten Sie, dass ab 01.11.14 der Aufpreis 62 Euro beträgt.

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