Das meinte ich mit Vorsicht bei Foreninformationen und der Ableitung persönlicher Rechte. Es ist ein weites Feld mit vielen Minen und leider werden oft Dinge nur bruchstückhaft dargestellt, sogar verwechselt und bei Weitergabe, ggfs. noch in anderer Sprache, dann nochmal verfälscht.
Dynamisch ist nicht individuell und es ist keinesfalls so, daß man den kompletten Anteil an Unterkunft und Transfer automatisch erstattet bekommt. Ebenso ist es nicht automatisch nicht korrekt, daß der Anteil Flug total verfällt, grundsätzlich ständen Einem die Steuer und Gebühren als Rückerstattung auch zu, welche aber sowohl individuell als auch dynamisch oft durch Bearbeitungsgebühren aufgefressen werden.
Hat man individuell mit den entsprechenden Stornierungsbedingungen gebucht, bekommt man das Geld für Unterkunft und Transfer wieder raus, bzw. muß man dieses erst gar nicht bezahlen.
Dynamisch bucht man ein Paket, die Kosten werden pauschalisiert berechnet, für Flug, Hotel und Transfer sowie Gästebetreuung. Nicht selten werden da ab Buchungszeitpunkt 80% des Reisepreises aufgerufen, dann weiterhin gestückelt je nach Stornierungszeitpunkt. Das hat man erstmal bei Buchung akzeptiert und hat dann zwei Möglichkeiten, mehr als die übrigbleibenden x-20% zu erstreiten. Man kann die AGB des Veranstalters rechtlich angreifen, oder dem Veranstalter beweisen, daß der pauschalisiert einbehaltene Betrag nicht seinen tatsächlichen Kosten bei einer Stornierung entspricht. Für beide Vorhaben wünsche ich viel Glück und einen langen Atem!
Denn wie will man beweisen, daß dieser nicht schon auch da in Vorkasse gehen mußte, sein Geld dementsprechend wiedererlangte, die Gebühren für seinen Arbeitsaufwand und seine Mitarbeiter bestreiten, die Verträge mit Incomingagenturen einsehen und seine Reise aus einer Mischkalkulation herausziehen. Klar, grundsätzlich sagt man, ich brauche weder Hotel noch Transfer oder Betreuung, kann also nix kosten, in der Realität sieht es aber nunmal anders aus und nein, natürlich darf man auch als Kunde eines Xlers stornieren und vielleicht ist es nicht die A-Karte, aber eben auch meilenweit vom Kreuz As entfernt und m.E. somit deutlich näher am ersten A dran.
Noch eine Bemerkung für die dennoch Anreisenden, richtig, grundsätzlich sind die gebuchten Katalogleistungen des eigenen Veranstalters als Bezugspunkt für Reisepreisminderungen zu Rate zu ziehen, Fehlendes vor Ort beim zu reklamieren und um Abhilfe zu bitten, dieses zu dokumentieren und vom Reiseleiter seines Veranstalters bei nicht erbrachter oder unvollständiger Abhilfe als Protokoll unterschreiben zu lassen. Dazu am besten noch Fotos und Aussagen bzw. Daten nicht zur eigenen Buchung gehörender Miturlauber aufnehmen. Allerdings gilt es auch hier wieder zwischen Reisemängeln und Unannehmlichkeiten zu unterscheiden. Ein nicht eingespielter Service, lauwarmes und abwechslungsloses Essen, eingeschränkter Kidsclub oder gar das nicht vorhandene Indoorbad(im Sommer bei zur Verfügung stehenden Außenpools) werden kaum punkten, wohingegen Baulärm und nicht nutzbarer Fitnessraum (so lange keine anderweitigen Möglichkeiten vorgehalten werden) durchaus auszugleichende Mängel darstellen. Da kann man sich dann z.B. an der sog. Frankfurter Tabelle orientieren, aber auch hier Vorsicht, dort sind die Prozentangaben nur Richt- und Annäherungswerte und im Zweifelsfall gilt es auch die Reisepreisminderung gerichtlich zu erstreiten.
So, das war es jetzt mal von mir hier zu dem Thema und auch meine Ausführungen sind nur persönlicher Natur, also keinesfalls rechtsverbindlich oder -beratend. Ich kann nur sagen, ich wollte unter den Voraussetzungen auf keinen Fall dort urlauben, mal abgesehen davon, daß ich es nicht gebucht hätte und schon gar nicht dynamisch.
Ich wünsche allen Beteiligten die für sich richtige Entscheidung zu treffen und damit das bestmögliche, persönliche Resultat zu erzielen!