@bernardo silvchen
Einen Mercedes kaufst du i.d.R. nicht für den Gebrauch zu einem bestimmten und zeitlich begrenzten Termin sondern zur nachhaltigen Nutzung.
Kurzfassung: Das Beispiel Auto ist imho ebenso beliebt wie unzutreffend.
Auf einer gewissen Linie ziehen europäische Gerichte daher Grenzen: Was ist Minderung was Unannehmlichkeit?
Mach dich mal auf in dein Innerstes:
Wieviele Gebäudeteile brauchst du für einen gelungenen Urlaub? Würdest du im Juli einen Indoor-Pool vermissen? Muss es im Rhodos Urlaub Sushi geben?
Du kannst natürlich auch beharren auf den nutzlosen Ausstattungsmerkmalen - nur was bringt´s?!
Sensibler ist das Thema behindertengerechtes Zimmer.
Falls derartige Ausstattungskriterien zugesagt waren sollte man in der Tat eine Schadenersatzforderung erwägen.