Was Maskenpflicht und Schließungen betrifft, kannst du das auch auf der offiziellen maltesischen Tourismusseite lesen - Aktuelles Update: Neue Massnahmen Veröffentlicht Am 16.10.2020
Aber danke für den Hinweis. (Werd's mir zu GR mal anschauen.)
Was Maskenpflicht und Schließungen betrifft, kannst du das auch auf der offiziellen maltesischen Tourismusseite lesen - Aktuelles Update: Neue Massnahmen Veröffentlicht Am 16.10.2020
Aber danke für den Hinweis. (Werd's mir zu GR mal anschauen.)
Seit ich hier bin, 15, hat sich meines Wissen nach nichts geändert.
in der Link dass du gibst liebe Kourion, gibt es allerdings Änderungen für manche Einreisende, sie werden ein Covid Test brauchen, Deutschland gehört aber nicht dazu.
Nadine
ich habe noch eine Frage.
REJBodenhein hatte mir dieses Link gesendet https://www.land.nrw/corona
es gibt um die Quarantäne Bedingungen wenn man rückreist aus ein Risiko Gebiet.
Holly Man und Kourion hatten mir auch gute links geschickt, dafür Danke.
Nun gibt es Unsicherheiten innerhalb der Familie, Über der Zeitpunkt wo man den Test machen soll wenn man die Quarantäne verkürzen will.
Ich habe verstanden dass man es jederzeit innerhalb dieser 14 Tagen machen kann oder aber, was wir aber nicht machen 48 Stunden vor dem Rückreise.
Nun hat meine Tochter aber dieses Link gefunden https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/gesundheit-pflege/rueckreise-aus-dem-urlaub-coronatest-bei-risikogebieten-pflicht-50328
da steht :
Bedeutet es dass man der Test innerhalb drei Tagen machen muss? Was meint ihr?
Herzliche Grüße
Nadine
Ja, so sieht es laut Verbraucherzentrale aus:
Kehren Sie von einer Reise in einem Risikogebiet zurück, müssen Sie sich entweder innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise testen lassen oder innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise, z.B. direkt am Flughafen, am Bahnhof oder im grenznahen Bereiche bei einer dafür vorgesehenen Autobahnraststätte.
Das lies sich so, als ob der Test auf jeden Fall bei der Rückreise erforderlich ist (max. 48h vor oder bis 72h nach Einreise)
Das habe ich bei dem ersten Link nicht gefunden. Dort steht nur:
Die Quarantänepflicht gilt nicht, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden ist. [...] Der Test kann in Deutschland nachgeholt werden; allerdings müssen dann bis zum Erhalt des Testergebnisses die Quarantäneregeln eingehalten werden.
Hier ist keine Angabe innerhalb welcher Frist der Test nachgeholt werden muss.
Golden Bay Malta
REJBodenheim
Okay für der Test 48 Stunde vor der Rückreise sind beide Quelle eine Meinung, obwohl ich persönlich meine dass es es keine gute Regelung ist aber es ist eine andere Geschichte.
Danach gibt es aber nicht mehr Einigkeit, die Verbraucherzentrale sagt will man die Quarantäne verkürzen muss man einen Test machen innerhalb 72 Stunden nach Rückkehr und die andere Quelle spricht nicht von diese 72 Stunden sondern nur von „bis zur Erhalt
„ des Ergebnis, ohne zu erwähnen wann diese Test gemacht werden muss. Irgendwie finde ich das irritierend. Nicht nur ich, in die Familie hat jeder seine eigene Meinung.
Liebe Grüße
Nadin
Ja, ist es. Alternativ könnt ihr bei eurem Gesundheitsamt anrufen und fragen, was die wann haben wollen. Sie sind ja diejenigen, die euch aus der Quarantäne "entlassen".
Wir haben schon versucht von hier aus anzurufen es läuft nur eine Spruch mit ein E-Mail Adresse
@Nadine: Du kannst den Test auch nach vier oder fünf oder noch mehr Tagen machen, aber nur innerhalb von 72 Stunden werden die Kosten dafür übernommen. Danach trägst du die Kosten selbst.
Guck hier in die Corona-Einreiseverordnung. In Paragraph 3 Absatz 3 ist keine 72-Stunden-Frist erwähnt: https://www.land.nrw/corona
Die 48 h vorher sind durchaus erwähnt.
@vive-la-france sagte:
[...] eine Spruch mit ein E-Mail Adresse
Dann eine E-Mail. Vielleicht antworten sie ja.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!