Ïst jemand von Euch (nur Flug, keine Pauschalreise) auch in den nächsten Tagen auf einen Lufthansa Flucg nach Mexico City gebucht und weiss ob man da stornierungsmässig irgendetwas machen kann ? Wenn das Geld weg ist war es das mit unserem Urlaub 2009
Schweinegrippe/ -pest in Mexico
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geschrieben 1240867053000
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geschrieben 1240867147000
Es ist keine endgültiges Reiseverbot ausgesprochen worden, somit gibt es noch immer keine kostenlose Stornierung.
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geschrieben 1240867190000
hier aktuell
Regierung rät zum Verzicht auf Mexiko-Reisen
Warten auf das Virus
Nach der schnellen Verbreitung der Schweinegrippe in Mexiko hat die Bundesregierung dringend geraten, auf "nicht unbedingt erforderliche Reisen" in das Land zu verzichten. Reisende nach Mexiko sollten die Berichterstattung verfolgen und Menschenmassen sowie den Kontakt zu Erkrankten meiden. Die Empfehlung des Auswärtigen Amtes ist allerdings keine Reisewarnung, wie sie das Außenministerium zum Beispiel für Bürgerkriegs- oder Katastrophengebiete ausspricht.
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geschrieben 1240867346000
Hallo,
von Yucatan steht nichts auf der Infoseite AA, selbstverständlich sollte man die Hyg. nicht ausser acht lassen, was ich für selbstverständlich erachte.
An alle die fliegen schönen Urlaub in Mexico. Es ist ein wunderschönes Land.
Lg. Marianne
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geschrieben 1240867432000
:sad: :sad: wisst Ihr denn generell ob es da einen Unterschied gibt zwischen einer Pauschalreise und einem "nur Flug" ? TUI scheint den Reisenden ja zumindest die Chance zum umbuchen gegeben. Über eine ähnliche Reaktion von Seiten der Lufthansa ist nichts bekannt ? :sad:
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geschrieben 1240867542000
Wer so einen Flug gebucht hat, hat Pech, es gilt nicht das gleiche Recht wie bei Pauschalreisen.
Reine Kulanz Lufthansa, das einzigste ist wenn du aufgrund einer abgeschlossen Reiserücktrittsversichrung mit nem ärztlichen Attest rauskommst das du nicht mehr die Reise antreten kannst, wegen Flugunfähigkeit.
Bei Flügen werden ansonsten gemäß gesetzl. Vorschriften nur Steuern und glaub Gebühren zurückerstatten. Ansonsten mal in den AGB`s von Lufthansa nach sehen.
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geschrieben 1240867927000
Hat jemand von Its ne telefon nummer die rund um die uhr erreichbar ist
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geschrieben 1240868619000
Wenn man die Daten folgenden Link ließt, kommen einem schon Zweifel, ob es eine ofizielle Reisewarnung des AA geben wird:
http://www.stern.de/reise/fernreisen/:Schweinegrippe-Das-Reisende/662151.html?
Und ohne die, muss man sich wohl auf die Geschäftspraktiken der gängigen RV einlassen :o(
sparen für Dom. Rep. -
geschrieben 1240868845000
was sagt ihr dazu???
Expertin: Kostenloses Stornieren möglich
Gäste von Reiseveranstaltern müssen nach Ansicht von Experten derzeit keine Mexiko-Aufenthalte antreten. "Der Ausbruch der Schweinegrippe ist ein Fall von höherer Gewalt, der kostenloses Stornieren erlaubt", sagte Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. Wenn eine Reise erheblich gefährdet oder beeinträchtigt wäre, dürfe der Kunde vom Vertrag zurücktreten, erläuterte die Reiserechtsexpertin. Im Fall der Schweinegrippe, die in Mexiko schon etliche Todesopfer gefordert hat, sei eine ernste Ansteckungsgefahr gegeben.
Expertin: Außerordentliches Kündigungsrecht besteht
Auch weil das Virus von Mensch zu Mensch übertragen wird und Schutzmaßnahmen dagegen schwierig sind, müsse davon ausgegangen werden, dass Touristen bei Reisen nach Mexiko derzeit gesundheitlich gefährdet sind. "Deswegen besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht", sagte Fischer-Volk. "Der Kunde kann den Reisepreis zurückverlangen und muss auch keine Gebühren für die Stornierung bezahlen." Diese Regelung gilt nach Einschätzung der Expertin nicht nur für Reisen in Regionen, in denen das Virus bereits bestätigt wurde, sondern für ganz Mexiko: "Es kann schließlich schon beim Umsteigen auf dem Flughafen in Mexiko-Stadt übertragen werden." Außerdem könne niemand vorhersagen, wie es sich weiter ausbreitet. Die Reise muss aber nicht komplett ausfallen: Viele Veranstalter bieten die Möglichkeit an, in andere Ziele umzubuchen. Das sei eine Überlegung wert, sagte Fischer-Volk: "Schließlich haben sich die Betreffenden auf den Urlaub gefreut
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geschrieben 1240869043000
Ich würde mich auf diese Aussage nur mit einer entsprechenden Rechtschutzversicherung einlassen, ansonsten wird es doppelt so teuer, wenn man sein Recht erstreiten muß.