• Susanne xyz
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    geschrieben 1183938949000

    Also ich wurde definitiv von Hunden, die nach Lebensmitteln suchen, vor ca. 2 Jahren in Detroit beschnüffelt (hatte natürlich nichts dabei), und zwar bei der Einreise am Gepäckband VOR der Zollabfertigung.

    Wir haben uns mit den Beamten, die mit den kleinen Hunden unterwegs waren, eine Weile unterhalten (besonders gesprächig waren sie allerdings nicht), und ich glaube kaum, daß die uns belogen haben.

  • Buckeye
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    geschrieben 1183938977000

    Hallo! :D

    Hast ja recht! ;) Hier haben sie K-9 Patrols für fast alles!

    :D

  • LadyLuck
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    geschrieben 1183982049000

    Ich hätte gerne so einen Beagle von der Beagle Brigade Miami.

    Den stecke ich mit nächstes Mal ganz schnell ein. ;) :D

  • VerasWelt
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    geschrieben 1426261152000

    Steffi26587:

    ich fliege morgen früh das erste Mal in die USA (nach Philadelphia), um dort eine Freundin zu besuchen. U.a. möchte ich ihr auch etwas Schokolade mitbringen.

    Ich habe gelesen, dass man auch die Schokolade auf der weißen Zollerklärung im Flieger angeben muss. Nach der Landung muss ich ja dann zum Zoll, wo es eine Reihe für diejenigen gibt, die nichts anzumelden haben und eine Reihe für anmeldepflichtige Waren. Muss ich dann das bisschen Schokolade bei den anmeldepflichtigen Waren anmelden oder nicht?

  • VerasWelt
    Dabei seit: 1282953600000
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    geschrieben 1426261281000

    Hallo,

    Süssigkeiten, Schokolade und Kekse darf man ja in die USA einführen. Ich muss sie auch auf dem Zollformular angeben.

    Muss ich dann auch an die Something to declare Schalter gehen? Hat jemand Erfahrung hiermit?

    Ist der Zeitaufwand größer, wenn man was angekreuzt hat?

    Ich werde mit 2 Kindern reisen und wenn mich das bischen Schoko ne Stunde länger kostet, lass ich's lieber sein.

    Wir fliegen übrigens im Sommer nach LA.

    Danke für eure Tips.

    Vera

  • JillyO
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    geschrieben 1426282277000

    Hallo,

    nein, "something to declare" bedeutet, dass du mehr dabei hast, als man zollfrei einführen darf. Die Süßigkeiten gibst du einfach hinten auf deinem Zollformular an (inkl. dem Wert) und gibst das Formular dann bei der Einreise ab. Ob du da nun Süßigkeiten draufstehen hast oder nicht hat keinen Einfluss auf die Dauer der Einreiseprozedur.

    Grüße

    Jilly

  • Gunnar1234
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    geschrieben 1426286844000

    Wo soll man denn Süßigkeiten auf dem weißen Zollformular angeben? Ich bin mehr als 15-mal in die USA eingereist und habe nie unsere Süßigkeiten auf dem Zollformular eingetragen. Die Frage der Zollbeamten nach Lebensmitteln haben wir aber immer mit "Only Sweets" wahrheitsgemäß beantwortet, auch zu Zeiten der verschärften Kontrollen wegen der Maul- und Klauenseuche. Die Reaktion war immer, dass wir flott weitergewunken wurden.

    Worüber man sich so Sorgen machen kann!

  • Susanne xyz
    Dabei seit: 1125273600000
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    geschrieben 1426287504000

    Hallo,

    nur so als Tipp: Du bekommst deutsche und schweizer Schokolade, Kekse und Süßigkeiten auch in den USA (falls Dir die US-Produkte nicht gut genug sind)! Bspw. Bahlsen, Lindt oder Haribo Goldbären... Natürlich in begrenzter Auswahl und sicherlich auch etwas teurer, aber bevor Dir die Schokolade wegschmilzt, bis Du im klimatisierten Mietwagen sitzt, würde ich mir doch lieber vor Ort etwas kaufen.

  • JillyO
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    geschrieben 1426289251000

    @Gunnar: Frage Nr. 15 auf dem Zollformular fragt nach dem Wert, dort trägt man den Gesamtbetrag ein. Auf der Rückseite dann die einzelnen Artikel. Das gilt natürlich nur für Artikel, die in den USA verbleiben sollen (also Geschenke, Mitbringsel, etc.). Ich trage da auch nicht die Kekse ein, die ich für die Reise dabei habe. Aber wenn ich eben etwas in größerer Menge als Geschenk mitbringe - insbesondere, wenn es auch noch in Geschenkpapier eingepackt ist - gebe ich es ordnungsgemäß an. Wenn du das nicht machst, ist das dein Ding.

  • Gunnar1234
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    geschrieben 1426344705000

    Hi Jilly,

    hier ist von Schokolade, Keksen und zwei Tüten Haribo zum Eigenbedarf die Rede, nicht von einer als Geschenk verpackten Luxus-Kiste Edel-Pralinen für 78 Euro.

    Zum Eigenbedarf eingeführte, geringe Mengen abgepackter, industriell verarbeiteter Süßigkeiten gehören definitiv nicht auf das Zollformular. Das führt nur zur Verwirrung.

    Die Süßigkeiten führe ich ja wieder aus, als Hüftspeck...

    Ich trage auch nicht die alte Jeans und die abgelatschten Sportschuhe ein, die ich in den USA lassen möchte, weil ich mir dort Neue kaufe.

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