Hallo Gunnar,
ich schrieb ja auch explizit, dass ich das mache, wenn ich Süßigkeiten in größerer Menge (bzw. hochwertige Süßigkeiten) als Geschenk mitbringe. Ich hatte VerasWelts Beitrag so verstanden, dass sie genau sowas vorhatte. Wenn ich jetzt nochmal drüberlese, scheint sie aber nur einen alten Beitrag einer anderen Userin kopiert zu haben und ihr selbst geht es nur um Süßigkeiten zum Eigenverzehr. Die gibt man selbstverständlich nicht auf dem Zollformular an. Keine Angst, ich belästige die Zollbeamten nicht mit meiner Tafel RitterSport.