• Truschel
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1572170412146

    @ Super Chaka,

    normalerweise kommst du in D schon nicht in den Flieger, wenn der Rückflug nicht innerhalb 30 Tg. ist — oder du ein Weiterflug Ticket vorweisen kannst,

    Würde auf alle Fälle ein 60 Tg Visum vorher beantragen,

    Truschel

  • HC-Mitglied2162603
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    geschrieben 1573955525029 , zuletzt editiert von HC-Mitglied2162603

    @truschel sagte:

    @ Super Chaka,

    normalerweise kommst du in D schon nicht in den Flieger, wenn der Rückflug nicht innerhalb 30 Tg. ist — oder du ein Weiterflug Ticket vorweisen kannst,

    Würde auf alle Fälle ein 60 Tg Visum vorher beantragen,

    Truschel

    das kann ich so nicht bestaetigen

    ohne visum aus d ausgereist und rueckflugticket erst nach 55 tagen gehabt,

    da ja die moeglichkeit besteht vor ort den aufenthalt ganz regulaer um nochmal 30 tage verlaengern zu lassen

    wieso sollte man deshalb die ausreise aus d bzw. die einreise verwehrt bekommen ?

  • Truschel
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1573973188797 , zuletzt editiert von Truschel

    @ Suzimaus

    dann hast du Glück gehabt. —- ich wurde jedesmal, wenn mein Rückflug nach 2 Mte. war nach Visum gefragt Bzw.. Im Pass danach geblättert wurde, Beim einchecken in MUC, , in TH interessierte das keinen ei der Einreise — allerdings bei einer späteren evtl. Kontrolle nach 30 Tagen kanns „gefährlich“ werden,

    Schönen Sonntag,

    Truschel

  • HC-Mitglied2162603
    Dabei seit: 1416700800000
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    geschrieben 1574001048352 , zuletzt editiert von HC-Mitglied2162603

    Truschel

    ich sprach aber nicht von laenger als 60 tagen, sondern von 55 tagen

    wieso soll ich da glueck gehabt haben ? ich darf einreisen, bekomme einen stempel, der mir einen aufenthalt von 30 tagen gewaehrt und habe ganz legal die moeglichkeit mit den entsprechenden unterlagen mir bei der immigration vor ort diesen aufenthalt um weitere 30 tage verlaengern zu lassen

    somit gibt es keinen grund, mit einem ticket welches in 55 tagen erst den rueckflug ausweist, mich nicht einreisen zu lassen

    selbstverstaendich sollte man innerhalb der ersten 30 tage den aufenthalt auch regulaer verlaengern lassen, wann ist egal, die weiteren 30 tage zaehlen mit dem stempel im pass erst nach ende der ersten 30 tage, egal wann man bei der immigration innerhalb dieser zeit aufschlaegt

    nur ein "overstay" sollte man keinesfalls riskieren

    denn da kann man schnell in einem gefaengnis landen, und reist danach so schnell nicht mehr in das land ein

  • Truschel
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1574003249026

    55 Tage sind halt länger als die erlaubten 30 ohne Visum und ohne Weiterausreise Nachweis innerhalb der 30 Tage. Aber mach wie du meinst — die 1900 THB Verlängerung kommen teurer als vorher ein Visum für 30 € zu beantragen,

    für mich Thema erledigt,

  • HC-Mitglied2162603
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    geschrieben 1574014670310

    klar, aber es ist im vorfeld nichts, was man im land nicht regulaer beantragen koennte

    deshalb macht da auch niemand probleme, warum auch ? man kann und darf es so machen

    und wenn du 2 tage vor abflug erst deinen flug buchst, reicht halt die zeit nicht fuer das visum

    und das kann jeder machen, wie er mag

  • mkfpa
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    geschrieben 1574078530245

    Die Verordnung zum Visa Waiver Programm fordert einen bestätigten Flug innerhalb der 30 Tage um ohne Visa in Thailand einzureisen. Dieser Hinweis steht auch in der Timatic Datenbank die von den Fluggesellschaften für Visavorschriften genutzt wird. Dass man den Aufenthalt ohne Visa vor Ort verlängern kann spielt dabei keine Rolle.

    Deshalb hattest du bisher Glück dass dir in Deutschland noch kein Flug verwehrt wurde. Es ist allerdings richtig dass in Thailand normalerweise die Tickets nicht kontrolliert werden. Im letzten Dezember wurde ich aber zum ersten mal nach meinem Rückflugticket gefragt.

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