@juanito: ich denke, Deine Aussagen können überhaupt nicht gegenüber gestellt werden, sei es drum
"... bei der Ausreise benötigen Sie ein Zertifikat des Fine Arts Department in Bangkok, wenn Sie Buddhastatuen oder Antiquitäten ausführen möchten..." (www.Merian.de sowie Merian Live Reiseführer "Phuket").
Nun, wenn es verboten wäre, gäbe es keine Ausnahme. Oder macht ein Richter eine Ausnahme, wenn ihm ein krimineller Jugendlicher gegenübersteht?
Darum, einen Zusammenhang Deiner Aussagen kann ich nicht erkennen!
Aber egal, ich denke, man hat hier schon verstanden, dass es nicht erwünscht ist, Buddhastatuen auszuführen.
Viele Grüße
Izi