• Holiday_Eddie
    Dabei seit: 1211673600000
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    geschrieben 1346948278000

    Bei Teppichen und Goldschmuck, da sieht es natürlich ganz anders aus. Und da ist es auch vollkommen richtig so. Gerade wenn es um vierstellige Beträge geht.

    Ich wollte mit meinem Post auch eher auf die Stimmungsmache und Einschüchterungstaktik eingehen.

    Natürlich kommt es dann auch darauf an, WELCHE Medien berichten.

    Aber für mich kommt es immer so rüber, als ob die Message: "Bring blos nichts aus dem Urlaub mit, sonst gehts dir an den Kragen" vermittelt werden soll.

    Gerade wegen solcher Berichte (und den Schlaumeiern, die sie sich anschauen) kommt man als Türkei-Urlauber oft nicht um solche nervigen Grundsatzdiskussionen herum.. :/

    Achja: Ich werde mich hüten, in der Türkei irgendwo mit Karte zu zahlen und meine Geheimzahl einzutippen!! :P

    Der Perser um die Ecke oder Ikea hat auch schöne Teppiche :)

    Und zu Ballack brauch man echt nix mehr sagen... :laughing:

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1346960297000

    @YaseminMirko

    Zu Ikea, etc.: Ich mag keine Teppiche :p   und Schmuck kaufe ich dort auch nicht.

    Kommt halt drauf an, wo man mit der KK bezahlt. ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1346962994000

    OT

    @Brigitte, nein wieso? Es war nur ein Hinweis, dass du weder das Thema des Threads verstanden, noch Yasemin Mirko richtig zitiert hast.

    Ich denke es hat weniger mit Bezahlung durch Kreditkarte zu tun. Ein etwas kompliziertes Beispiel und Konjunktive:

    Ein Verkäufer einer hochwertigen Ware in der Türkei weist den (deutschen) Käufer auf die Möglichkeitkeit der Rückerstattung der anteiligen Mehrwertsteuer am VAT-Refund eines türkischen Airports hin.

    Der Käufer marschiert daraufhin bei Ausreise im Airport dorthin, lässt sich fröhlich gegen Vorlage der erstattungsfähigen Rechnung des Verkäufers und seines Reisepasses die gezahlte türkische Mehrwertsteuer zurückerstatten.

    Und nun zum Konjunktiv:

    Per Datenübermittlung ist es ein Leichtes diesen Vorgang mit Nennung der Person dem deutschen Zoll zu übermitteln.

    Relevant wird es nur bei Waren über €430 und dieses Vorgehen wird in einigen Ländern bereits praktiziert.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1346965449000

    @bernhard707

    Danke für die Versachlichung! :kuesse:

    Nachforderungen aus dem Exportland seitens des Händlers sind schlichterdings Betrug, Hinweise auf die erlaubte Höhe der Einfuhr haben null und nix mit "Stimmungsmache" gemein, und wer aus @Mausebaers interessantem Hinweis nur "kauf bloß nix ein!" resultiert, hat man wohl noch nicht gelernt, wichtige Informationen aus Foren zu nutzen?!

    :frowning: :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Brigitte
    Dabei seit: 1062633600000
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    geschrieben 1346999313000

    bernhard707:

    OT

    @Brigitte, nein wieso? Es war nur ein Hinweis, dass du weder das Thema des Threads verstanden, noch Yasemin Mirko richtig zitiert hast.

    Aber Du - Du hast es verstanden.

    Im Eröffnungsposting steht: bei Zoll und Polizei gehen vermehrt Anzeigen von Urlaubsrückehrern ein .....

    Der dt. Zoll spricht von Trickbetrügern.

    Meine Frage: woher haben die Trickbetrüger die Adressen, wenn nicht aus dem Umfeld der von ihnen gekauften Waren- habe ich hinterfragt - nicht mehr und nicht weniger.

    Mein Posting an YaseminMirko begann mit einem Zwinkersmilie und dem Satz, bei teurer Tasche muss ich an Ballack denken. Und das im Eingangsposting von hochwertigen Waren gesprochen wird und nicht von Plagiaten.

    Zitat_Eingsposting: Die Urlauber hatten hochwertige Mitbringsel gekauft, zum Beispiel Teppiche oder Goldschmuck.

    Was Du in mein witzig gemeintes Posting hineininterpretierst ist nichts anderes als der Versuch eines Streits und das ist nicht das erste mal.

    Nicht auf das, was geistreich, sondern auf das, was wahr ist, kommt es an. *Albert Schweitzer*
  • Holiday_Eddie
    Dabei seit: 1211673600000
    Beiträge: 60
    geschrieben 1347013804000

    vonschmeling:

    @bernhard707

    Danke für die Versachlichung! :kuesse:

    Nachforderungen aus dem Exportland seitens des Händlers sind schlichterdings Betrug, Hinweise auf die erlaubte Höhe der Einfuhr haben null und nix mit "Stimmungsmache" gemein, und wer aus @Mausebaers interessantem Hinweis nur "kauf bloß nix ein!" resultiert, hat man wohl noch nicht gelernt, wichtige Informationen aus Foren zu nutzen?!

    :frowning: :?

    Das war nicht direkt auf Mausebaers Beitrag bezogen, sondern generell auf die Berichterstattung zu diesem Thema. Speziell die Beiträge im TV sehe ich hierzu recht kritisch. Aber um Plagiate ging es ja hier eigentlich garnicht, sondern eher um die höherwertigen Mitbringsel.

    Das man Waren überhalb des Freibetrags verzollen sollte, das dürfte doch überhaupt keine Diskussion wert sein!

    Als "Stimmungsmache"  und "Kauf blos nix ein!" verstehe ich eher die Reportagen, die als auf RTL 2 laufen :) Denn da geht es ja meist um Plagiat-Käufer und darum, dass sie bestraft werden.

    @Brigitte:

    Ich denk ich habe deinen Beitrag richtig verstanden :)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1347044981000

    Nochmal: Die Aufforderung nachträglich ganz gleich welche Zahlungen an den Verkäufer im Kaufland der Ware zu leisten ist betrügerisch. Anzunehmen ist, dass alle Kunden angeschrieben werden, vollkommen gleichgültig, ob sie ihre Anschaffungen ordnungsgemäß verzollt haben, oder nicht. So ein threating ist lukrativ, ich würde annehmen, dass ca. 20-30% der Adressaten hurtig überweist und ebenso sinnvoll ist der Warnhinweis hier. Und um den geht es schließlich, nicht um irgendwelche RTL 2 Formate.

    :?

    Übrigens ist der Erwerb vom Plagiaten zum Eigenbedarf und im Rahmen der Einfuhrhöchstgrenzen kein Zollvergehen und auch sonst nicht strafbar.

    Strafbar sind ggf. Herstellung und Vertrieb, der Kunde ist mit dem Erwerb zumeist schon ausreichend bestraft.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Ingeauftour
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    geschrieben 1347476404000

    Halli-Hallo,

    ich hätte nun gern einmal gewußt, ob jeder (von zweien), den Freibetrag hat und wenn Sie nun die Kette kauft, diese 860 Euro kosten darf?

    Einen Teppich habe ich mir mal schicken lassen und ihn beim Zollamt abgeholt - nachdem ich ihn verzollt habe. Da wird öfter mal der Trick angewandt,  einen Teil bar zu bezahlen und die zu verzollende Rechnung klein zu halten. Aber es macht doch keinen Sinn, auf den letzten Cent aus zu sein.   

    Bei Taschen usw. sollte man drauf achten, wenn schon Fake, sollte der Name des Originals nicht auftauchen.

    In Lara habe ich das Schild gesahen: Hier echt getürkte Uhren!! Na denn man tau Grüße Inge

  • tina1312
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    geschrieben 1347479231000

    So, wie in Side: Dort gibt es am Strand "Original türkische Breitlings" :D

  • plinze
    Dabei seit: 1212537600000
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    geschrieben 1347480659000

    Jeder hat den Freibetrag von 430 €.

    Die Kette darf allerdings nicht auf zwei Personen aufgeteilt werden.

    Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit. Platon (um 400 v.Chr.)
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