Ihr habt eine Eintscheidung getroffen, Euch geht es besser, das ist wichtig!
Hier gibt es m.E. kein richtig/falsch... hier folgt man seinem Inneren. Wir haben auch das erstemal nein gesagt!
Ihr habt eine Eintscheidung getroffen, Euch geht es besser, das ist wichtig!
Hier gibt es m.E. kein richtig/falsch... hier folgt man seinem Inneren. Wir haben auch das erstemal nein gesagt!
Bei einem Storno würde ich mich mal von einem guten Anwalt beraten lassen. Insbesondere wenn eine Rücktricksversicherung vorliegt. Auch wenn keine offizielle Reisewarnung herausgegeben wurde, so sollte ein berechtigter Grund zur Stornierung bestehen. Andere Länder waren mit solchen Warnungen weniger zimperlich. Auch ist die politische Lage nicht geklärt. In sämtlichen TV-Berichten wurde ausdrücklich erwähnt, dass die Lage nicht stabil ist.
Ob es einzelne Veranstalter oder Versicherungen im Notfall wirklich auf eine Klage ankommen lassen möchte ich bezweifeln. Die haben natürlich auch Angst davor, dass ein Präzedenzfall geschaffen wird und zahlen unter Umständen trotzdem "ohne Rechtsgrund". Allerdings eben nur wenn erkennbar ist, dass man an der Sache hartnäckig dran bleibt.
christianskas:@Spasshaber:Bei einem Storno würde ich mich mal von einem guten Anwalt beraten lassen.
Ich würde das Geld lieber in die Kinder investieren!
"christianskas" meint bestimmt eine Rechtsschutzversicherung .
Im übrigen kann es durchaus sein, dass durch die bisherigen Stornierungen und Umbuchungen Flüge eingestrichen werden.
Das heißt, ihr bekommt dann Mitteilung, dass der Flug verschoben wird oder vielleicht wird man auch auf einen anderen Flughafen umgebucht.
Dann kann man in jedem Fall kostenlos vom Reisevertrag zurück treten .
Vorher würde ich es aber trotzdem auf Kulanz beim RV versuchen
Die Idee mit einem Rechtsanwalt in Sachen Stornogebühren ist gut:
"Die meisten Reiseveranstalter haben in Ihren AGB Klauseln, die die Höhe dieser Stornogebühren festlegen sollen. Nach dem Urteil des BGH vom 09.12.2014 zum Aktenzeichen X ZR 13/14 kann davon ausgegangen werden, dass diese Storno-Klauseln im Reisevertrag sämtlich unwirksam sein dürften, da Sie gegen den Grundsatz aus § 651 i BGB verstoßen. Diese Rechtsprechung stellt eine vollständige Umkehr der Rechtsprechung dar, die bisher davon ausgegangen ist, dass diese Klauseln grundsätzlich zulässig sein dürften, nur regelmäßig an der Höhe etwas auszusetzen hatte."
Außerdem gibt es vereinzelt auch Reiserücktrittsversicherungen, die bei einem "Ausnahmezustand" greifen. Einfach ´mal in die AGB´s schauen.
Vorsicht mit gefährlichem Halbwissen!
Natürlich ist eine Vereinbarung im Reisevertrag über einen prozentualen Entschädigungssatzes bei für den Fall des Stornos zulässig (§ 651i Abs. 3 BGB).
Und daran hat der BGH in der genannten Entscheidung ausdrücklich festgehalten. Leitsatz 1 der Entscheidung lautet:
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der der Reisende bei Vertragsschluss eine Anzahlung von nicht mehr als 20 % des Reisepreises zu leisten hat, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Reisenden dar und ist wirksam. Eine höhere Anzahlung kann der Reiseveranstalter nur dann verlangen, wenn er in Höhe eines dem verlangten Anteil des Reisepreises entsprechenden Betrages bei Vertragsschluss seinerseits eigene Aufwendungen erbringen oder fällige Forderungen der Leistungsträger erfüllen muss, deren er sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Reisevertrag bedient.
Keine Ahnung, wo deine "Quelle" (welche?) anderweitige Erkenntnisse her hat...
@burton - wo ist der Unterschied zwischen Deinem und meinem Post? Hast Du das BGH Urteil gelesen? Natürlich kann der RV Stornogebühren beanspruchen, es geht aber um völlig überzogene und nicht zu belegende Forderungen. Steht doch auch da - "...dass diese Klauseln grundsätzlich zulässig sein dürften, nur regelmäßig an der Höhe etwas auszusetzen hatte." Die Aufwendungen müssen von einem RV dargelegt werden, pauschale Stornosätze sind nicht zulässig - hier wird der Verbraucher/Kunde unangemessen benachteiligt. Wo ist also das Problem?
Meine Quelle - ein zu Ende gelesenes BGH Urteil! Bitte nicht immer nur Bruchstücke aus Urteilen herausholen.
"Auszusetzen" meint öfter jemand etwas zu haben...
...mindestens genauso oft kann aber die Notwendigkeit beigesteuert werden von der Gegenseite.
Hier hilft dann nur eine Einzelfallprüfng vor Gericht mit extrem ungewissem Ausgang (d.h., so ungewiss ist der eigentlich gar nicht )...ob das ger "bösartig betrogene und chronisch benachteiligte Verbraucher" aber "austesten" möchte hängt sicher auch davon ab, ob ein etwaig vorhandene RSV diesem Ansinnen folgt und es unterstützt.
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Andere Länder waren mit solchen Warnungen weniger zimperlich.
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Welche denn, zum Beispiel ?
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!