Aktuelle Hinweise u. Fragen zur Sicherheit im Türkeiurlaub

  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
    Beiträge: 18216
    gesperrt
    geschrieben 1469287171000

    Das ist ein Bingo! :D

  • assikeh
    Dabei seit: 1172707200000
    Beiträge: 605
    geschrieben 1469287764000

    @vonschmeling

    Ja, ja wieder mal nicht auf deiner Wellenlänge! Und sofort gibts eine auf den Deckel von dir! Danke!

    OT aus!

    Über 30 x Türkei und 13 x Ägypten, sowie diverse andere Urlaubsländer -das dürfte reichen, um hier mitzureden!!!
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28991
    geschrieben 1469288205000

    Nichtallwissender

    Also 8,5 Stunden vorher am Urlaubsort zu sein, dass würde ich mir natürlich auch nicht gefallen lassen wollen...

      :frowning: Ist dir schon einmal der Gedanke gekommen, dass nicht jeder auf diese hochgelobten "guten Flugzeiten" steht ? Keine Lust darauf hat, sich die Nacht um die Ohren zu schlagen, um bloß "keinen Ferientag zu verlieren" ?

    Ich wär bei dieser Änderung ebenfalls angesäuert gewesen, und ich reise ohne Kinder.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Sokrates
    Dabei seit: 1083888000000
    Beiträge: 16834
    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1469291833000

    @all

    Es geht hier im weitesten Sinne um  "Sicherheit" und selbst bei großzügigster  Auslegung kann ich bei den letzten Postings keinerlei Verbindung dazu feststellen.

    Also - zurück zum Thema! 

    LG 

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58806
    geschrieben 1469299027000

    @assikeh

    Mit Wellenlänge hat das schon mal gar nichts zu tun, es geht hier um Unterstellungen.

    Zwischen "einen Vorwand suchen" und "bestimmte Ansprüche haben" stehen die Fischerchöre - ganz zu schweigen von dem süffisanten Geschwafel anderer über "gravierenden Verlust von Urlaubsfreuden" oder "eine Klage wegen 8h mehr Urlaub".

    Darum geht´s nämlich nicht. Es geht um den Anspruch eines Kunden, wenigstens ungefähr seine Reisezeiten planen und bei signifikanten Abweichungen eben vom Vertrag zurücktreten zu können.

    Von "Klage" keine Rede, von "böse Tailwind" keine Rede, diese Schubladen werden hier einfach mal so aufgezogen und der User nolens volens reingestopft.

    Überdies geht es den geneigten Mitleser einen feuchten Kehricht an, was ildi für ihre/ seine Familie als adäquat betrachtet und hat er (Mitleser) sich demnach nicht in so geschmackloser Form drüber herzumachen.

    Das ist keine Ansichtssache!

    Wenn nun umgekehrt die frühen Vögel auf einen Mittagsflug gesetzt werden, dürfen sie hingegen zetern wegen "entgangener Urlaubsfreuden", "geraubter Erholungszeit" etc?

    Es ist schlicht schofel den Spieß einfach umdrehen zu wollen, nur weil ildi irrtümlich im Thread zu Sicherheitserwägungen gepostet hat.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • assikeh
    Dabei seit: 1172707200000
    Beiträge: 605
    geschrieben 1469299995000

    Egal ob Abflug vor oder nach hinten verlegt wird: Fakt ist: Bei einer Pauschalreise werden IMMER die Flugzeiten als NICHT verbindlich in der Buchung angegeben. Ausschlaggebend ist nur, dass der Flug an dem gebuchten Abflugtag am Abflughafen starten muss und das kannn demnach in der Zeit von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr sein.

    Aber das hier anzubringen, ist eigentlich überflüssig, denn das sollte Jedem eigentlich bekannt sein, vorausgesetzt er liest die AGB`s. ;)

    Über 30 x Türkei und 13 x Ägypten, sowie diverse andere Urlaubsländer -das dürfte reichen, um hier mitzureden!!!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58806
    geschrieben 1469300785000

    Deine Aussage ist schlichtweg falsch.

    Änderungen - der Reisezeiten bzw. des Flughafens - berechtigen u.U. durchaus zu einer einseitigen Kündigung mit Anspruch auf Erstattung des Erlangten.

    Die AGB müssen zudem ggf. einer rechtlichen Prüfung standhalten und sind nicht in Marmor gehauen.

    Darüber gibt es epische Informationen im Unterforum zum Reiserecht, keine Ahnung weshalb du hier zu diesem Sachverhalt ein Fass aufmachen musst ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sabaelcher
    Dabei seit: 1228780800000
    Beiträge: 697
    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1469301330000

    @assikeh - glaubst Du eigentlich alles was in den AGB von Verträgen steht? Vielleicht solltest Du lieber etwas kritischer werden.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58806
    geschrieben 1469303146000

    Unverbindlich ist nicht gleichbedeutend mit friss oder stirb, vielmehr kann der Reisende sich auf die Unverbindlichkeit seinerseits berufen und vom Vertrag Abstand nehmen.

    Das war´s dann auch von mir zu diesem Aspekt - da gibt´s wahrlich schon genug Lesestoff in anderen Unterforen.

    Zur Erinnerung:

    Nibjnile. meldet von vor Ort: Alles ruhig.

    Vielleicht schließen wir da wieder an?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Anonym
    Dabei seit: 1481202102386
    Beiträge: 1180
    geschrieben 1469357225000

    @ronweber ich bin nicht gelöscht . Bin noch aktiv hier. Ich weiss leider nicht wieso du mir nicht antworten kannst

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!