• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1199635089000

    Ich weiß übrigens nicht genau, ob die Altersgrenze bei 16 oder bei 18 liegt!?

    Und natürlich sollte man mit 17, so man will, ein Bierchen zischen oder einen Cocktail schlürfen dürfen, Blaukreuz hin oder her.

    Maßhalten fällt auch den Erwachsenen nicht leicht und ich erinnere mich schaudernd an die Mittdreißigerin, die beim Dinner ihren Tisch mit Teller immer wieder auf´s Neue suchen musste und dabei nicht sehr souverän rüberkam ... oder den russischen Gast, der mit ca. 5 Promille pudelnackt randalierte, weil man ihm weiteren Alk verweigerte :shock1:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • *Vievien*40w
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    geschrieben 1199635717000

    @vonschmeling sagte:

    Maßhalten fällt auch den Erwachsenen nicht leicht und ich erinnere mich schaudernd an die Mittdreißigerin, die beim Dinner ihren Tisch mit Teller immer wieder auf´s Neue suchen musste und dabei nicht sehr souverän rüberkam

    ;) ;) ;) Da waren wir bestimmt im selben Hotel....die habe ich im letzten Türkeiurlaub auch gesehen. Die saß schon morgens an der Theke, dann nen kleines Mittagsschläfchen und wieder auf den Thekenhocker um verloren gegangene Promille wieder aufzutanken. Jeden Abend im Speisesaal der gleiche Anblick: Frau mit Teller sucht Tisch!!! Die ging fast an jeden Tisch und schaute, ob sie den richtigen gefunden hatte. Dabei glotzte sie einen dermaßen an, wankelte mit dem Teller rum und mit der anderen Hand mußte sie sich am Tisch abstützen. Irgendwann hatte dann mal einer Erbarmen und brachte sie zu ihrem Tisch.

    Mensch, was war die breit....aber eins muss man ihr wohl lassen......Ausdauer hatte die Gute...denn das wiederholte sich jeden Tag!!!! ;)

  • Zany
    Dabei seit: 1199491200000
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    geschrieben 1199635916000

    @ vonschmeling

    § 9 Alkoholische Getränke

    (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden

    Mit 16 Jahren darf man Bier, Sekt etc trinken. Nichts hochprozentiges oder branntweinhaltiges. Also Schnaps, Alcopops.

    Herje, das hört sich ja furchtbar an :shock1:

    Also ich habe bisher in keinem Urlaub stark alkoholisierte Erwachsene oder auch Jugendliche gesehen.

  • Colchen
    Dabei seit: 1169942400000
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    geschrieben 1199636521000

    ohje da kann ich ein buch von schreiben letztes jahr im fame war ein mann also ich sag jetzt nicht was für eine nationalität ich glaub das kann man sich denken der war so besoffen der hat mich versucht anzubaggern und so und ich hab halt nix gesagt und bin einfach weitergegangen und er hat mir ein glas hinterher geworfen !! am gleichen abend hat er auch noch einen kellner eine flasche an den kopf geworfen und er wurde nicht mal von hotel rausgeworfen weil er ein guter freund des chefs war

    01.06.2009 - 15.06.2009 Aqua Vista & Spa
  • Siggi1234
    Dabei seit: 1165449600000
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    gesperrt
    geschrieben 1199649203000

    @Zany sagte:

    @ vonschmeling

    § 9 Alkoholische Getränke

    (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden

    Mit 16 Jahren darf man Bier, Sekt etc trinken. Nichts hochprozentiges oder branntweinhaltiges. Also Schnaps, Alcopops.

    Herje, das hört sich ja furchtbar an :shock1:

    Also ich habe bisher in keinem Urlaub stark alkoholisierte Erwachsene oder auch Jugendliche gesehen.

    @Zani, Du hast hier völlig korrekt aus dem Jugendschutzgesetz zitiert, aber leider aus dem deutschen ;) , das in der Türkei keine Gültigkeit hat. Die türkische Variante kenne ich nicht, da müßtest Du mal googeln. Abgesehen davon kann jedes Hotel von seinem Hausrecht Gebrauch machen und die Altersgrenze für den hoteleigenen Ausschank hochsetzen (runter leider nicht :D ). Aber ich denke, Du bekommst das eine oder andere Bierchen schon, mit oder ohne Jugendschutzgesetz ;)

    Gruß, Peter

    Das Leben ist eine lange Straße. Manchmal befindet sich das Ziel aber am Wegesrand.
  • Hogit
    Dabei seit: 1155254400000
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    geschrieben 1199650987000

    colchen

    war das nicht der Beachboy, der dann sitzengelassen wurde??

    1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
  • kgevert
    Dabei seit: 1107561600000
    Beiträge: 1797
    geschrieben 1199653013000

    Bekommen Pensionäre auch noch Alkoholika? :p

  • vonschmeling
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    geschrieben 1199653093000

    Sodom und Gomorrha ... Colchen, sei froh, dass er bei dir keine Flasche zur Hand hatte! Was baggern dich denn für Kerle an?? Da muss der Michi ja noch ne Nahkampfausbildung machen!!? ;)

    @zany

    Das türkische Jugendschutzgesetz entspricht weitgehend dem deutschen, wie auch weite Teile der Rechtsprechung der deutschen angepasst sind.

    Nur heiraten darf man in der Türkei offiziell schon mit 16 ...

    Nun findet erst mal ein Hotel, dann kannst du immer noch fragen, wer von dort Erfahrungen mit den erlaubten Trinkgewohnheiten hat!

    Vievien40w kennt sich ganz gut aus in Kumköy, vielleicht kann die einen tollen Tipp beisteuern??

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Riviera_tr
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    geschrieben 1199656275000

    @vonschmeling sagte:

    Nur heiraten darf man in der Türkei offiziell schon mit 16 ...

    Das stimmt leider nicht so ganz. Mit 16 ja aber nur mit Einwilligung der Eltern. Alles darunter ist Strafrechtlich verboten auch wenn die Eltern zustimmen.

    Zum Thema Alkohol: Alkohol- und Zigarettenverkauf an Jugendliche unter 18 Jahren ist in der Türkei verboten. Dieses Gesetz gilt auch in Hotels. Ob es streng eingehalten wird ist eine andere Sache.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1199658459000

    Come non detto ... ;)

    Was genau "stimmt nicht so ganz"? Ich habe mir die Details gekniffen ...

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