• Riviera_tr
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    geschrieben 1199659262000

    @vonschmeling sagte:

    Come non detto ... ;)

    Was genau "stimmt nicht so ganz"? Ich habe mir die Details gekniffen ...

    Das man in der Türkei offiziell mit 16 Heiraten darf... soll ichs nochmal schreiben?***

  • vonschmeling
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    geschrieben 1199659641000

    Nein, ich hab´s verstanden ... herzlichen Dank! ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Frankenstephan
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    geschrieben 1199659978000

    VH mit 14 (upps 16 ;) ) in der TR, GS mit 20 (oder doch erst mit 16, 17, 18, 19) in D!? Ist halt so, leider!

    Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben!
  • Riviera_tr
    Dabei seit: 1153612800000
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    geschrieben 1199661188000

    Türkei:

    „Bestimmungen über die Rechtsgrundlagen

    für die Erteilung von Genehmigungen für Stätten

    mit Alkoholausschank“ veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 18453 vom 09.07.1984

    (Änderung 05.10.1984 - 84/8631 K.)

    Art. 15: An Stätten mit Alkoholausschank ist die Abgabe von Alkohol an Personen verboten, die derart betrunken sind, dass sie nicht mehr die Kontrolle über sich selbst haben.

    Vorbehaltlich Art. 19, Abs. A des Gesetzes Nr. 2634 zur Förderung des Tourismus ist der Zutritt zu diesen Stätten für Kinder unter 18 Jahren selbst in Begleitung der Eltern, Erziehungsberechtigten oder des Vormunds und die Abgabe von Alkohol jeder Art an Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Kindern unter 18 Jahren ist der Zutritt zu Stätten mit

    Alkoholausschank (ausgenommen Bars, Nachtlokale, Kneipen und Ähnliches), die die vom höchsten örtlichen Beamten festzulegenden Kriterien erfüllen, unter der Voraussetzung gestattet, dass sie sich in Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten befinden und kein Alkohol an sie abgegeben wird.

    Änderungsgesetz zum „Gesetz Nr. 4619 zum Monopol von Alkohol und alkoholhaltigen

    Getränken“ veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 24193 vom 20.01.2001

    Art. 3:

    Werbung für Alkohol jeder Art, einschließlich Bier und Wein, im Fernsehen, Kabelfernsehen und Rundfunk: Der Verkauf oder die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken zwecks Genusses oder Mitnahme an Personen unter 18 Jahren an Stätten, an denen Alkohol verkauft wird, und an allen öffentlichen Handelsplätzen ist verboten.

    Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz /Jugendschutz in Ferienlaendern

  • sunflower2807
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    geschrieben 1199675712000

    also ich denke mal ein bier oder sekt wird man in jedem hotel bekommen.

    und wenn du etwas anderes haben willst(in maßen ist dagegen ja nix einzuwenden)müssen dir das eben deine eltern besorgen.

    1. in diesem jahr haben wir auch so ein paar sachen mitbekommen....

    da hat der vater seine kleine tochter(4jahre)zur bar geschickt um ein bier zu holen.der barkeeper hat gesehen, dass der vater zugestimmt hat gibt dem mädchen das bier und was macht die kleine???sie nimmt erstmal einen schluck...ohoh da war der barkeeper aber schnell und hat ihr das glas weggenommen....

    und einem jungen der aussah wie 18 wollte er nicht mal ein bier geben*g*

    sachen gibt es ;)

    lg

    christin

  • Happy Holiday
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    geschrieben 1199790190000

    Hallo,ich finde es gut das in den Hotels darauf geachtet wird,wer was zu trinken bekommt.Unsere Große ist in diesem Jahr schon 16,zahlt den Erwachsenen-Preis,wird aber ganz sicher das Kinderarmband ;) bekommen.Ich habe auch nichts dagegen wenn sie mal ein Cola-Bier trinkt,aber bitte in unserem Beisein.Ihren ersten Rausch oder der erste Absturz kommt schon früh genug,wenn nicht schon passiert.Und mal Hand aufs Herz,jung waren wir ja alle mal.Nur echt unter aller ...finde ich die Erwachsenen die den Teenies dann den Alk besorgen,wie im letzten Jahr öfter erlebt.

    Ich freue mich schon auf unseren Urlaub im Sommer 08

    LG Anja

  • daniel0
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    gesperrt
    geschrieben 1200265154000

    Bei uns wurde dieses Jahr im Barut Lara auch kontrolliert. Sogar sehr streng. Allerdings erst nachdem es eine Schlägerei zwischen einem Engländer und einem Russen gab. (Der Auslöser war übrigens nicht der Russe ;)).

    Sogar Leute die aussahen wie 25 mussten ihren Pass herzeigen. Allerdings gabs diese Regelung nur in der Disco... ueberall anders bekam man Alkohol soviel man wollte.

    Ansonten ist es im Prinzip so, dass jeder, der nicht unbedingt den Eindruck eines vollbesoffenen machte Alkohol bekam. Finde ich auch gut so.

  • Sharky1337
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    geschrieben 1215558245000

    Man muss sich halt bisschen clever anstellen. Mir wollte man letztes Jahr auch einmal keinen Wodka ausschenken, obwohl ich schon 18 wahr. Jedenfall, hat mich der Barkeeper tatsächlich nachdem Ausweis gefragt, ich konnt vor lachen nicht mehr. Dann bin ich nen bisschen lauter geworden, und sagte gut geh ich zur anderen Bar, meinste wie schnell ich meinen Wodka hatte :P . Mfg sharky

  • vonschmeling
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    geschrieben 1215560943000

    Gaaanz super coole Tipps ... ich bin hingerissen!!??

    :shock1:

    Sicherlich ist so ein "Gesetz" nur ein Hirnpups, das sollte man wirklich nicht allzu Ernst nehmen ...

    :?

    Denkt ab und zu mal einer dran, was JugendSCHUTZ im Wortsinne bedeutet, bestenfalls bevor er sich den dritten Wodka auf die Leber kippt?????????????

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • gastwirt
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    geschrieben 1215564490000

    ja ! ich! bin landkreisweit bekannt, das ich mich daran halte, ist leider nicht immer zum eigenen vorteil! gruß marcel

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