Genau das ist aber der springende Punkt, gessi - in Deutschland hast Du in Schwimmbädern i.a.R. ganz andere Sicherheitsvorschriften und tatsächliche Sicherungen ... und zumeist eben auch eine verantwortliche Bademeister-Aufsicht.
Genau letzteres hast Du aber eben normalerweise in Urlaubshotels nicht gegeben. Klar, das weder Du noch Deine Tochter eine Beaufsichtigung deinerseits wünschen - nur passiert dann doch etwas trotz aller vorheriger Prüfung und Verhaltensmaßregeln, ist sie die Leidtragende, das Geschrei groß und Du als Aufsichtspflichtträgerin "schuld".