Hallo,
na hoffentlich weiß das befreundete Ehepaar, worauf es sich evtl. einlässt. Ich würde niemals für einen "Fremden" mit meinem Geld bürgen!
Angenommen der türkische Freund erleidet hier einen Unfall und/oder muss aus irgendwelchen Gründen ins Krankenhaus? Das kann ein teurer Freundschaftsdienst werden. Oder verfügt er oder die Threaderöffnerin über ausreichende Gelder?
Wie sieht es mit Kosten für Ordnungswidrigkeiten, Versicherungsfällen und Reisekosten aus? Dies müsste alles sofort und "hier" bezahlt werden.
Sicherlich läuft das alles nur unter dem Motto: Was wäre wenn.....?... aber darüber sollte und muss man sich Gedanken machen, auch wenn die Schmetterlinge im Bauch und die Wiedersehensvorfreude es zunächst verdrängen.
Hier mal ein Auszug von der Seite der Ausländerbehörde.
Der Einlader geht mit der Abgabe der Verpflichtungserklärung folgende Verpflichtungen ein:
Sofern durch oder während des Aufenthalts der eingeladenen Person öffentliche Gelder für diese Person aufgewendet werden, können die die Aufwendungen zahlenden öffentlichen Stellen von der Person, die die Verpflichtungserklärung abgegeben hat, diese Aufwendungen zurückfordern. Folgende Kosten sind denkbar:
* Lebensunterhalt
* Unterbringung
* Behandlung im Krankheitsfall (Medikamente, Arzt, Operation)
* Pflegekosten
* Abschiebung
In dem Sinne alles Gute
Sabine