• Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1224609082000

    Hallo,

    na hoffentlich weiß das befreundete Ehepaar, worauf es sich evtl. einlässt. Ich würde niemals für einen "Fremden" mit meinem Geld bürgen!

    Angenommen der türkische Freund erleidet hier einen Unfall und/oder muss aus irgendwelchen Gründen ins Krankenhaus? Das kann ein teurer Freundschaftsdienst werden. Oder verfügt er oder die Threaderöffnerin über ausreichende Gelder?

    Wie sieht es mit Kosten für Ordnungswidrigkeiten, Versicherungsfällen und Reisekosten aus? Dies müsste alles sofort und "hier" bezahlt werden.

    Sicherlich läuft das alles nur unter dem Motto: Was wäre wenn.....?... aber darüber sollte und muss man sich Gedanken machen, auch wenn die Schmetterlinge im Bauch und die Wiedersehensvorfreude es zunächst verdrängen.

    Hier mal ein Auszug von der Seite der Ausländerbehörde.

    Der Einlader geht mit der Abgabe der Verpflichtungserklärung folgende Verpflichtungen ein:

    Sofern durch oder während des Aufenthalts der eingeladenen Person öffentliche Gelder für diese Person aufgewendet werden, können die die Aufwendungen zahlenden öffentlichen Stellen von der Person, die die Verpflichtungserklärung abgegeben hat, diese Aufwendungen zurückfordern. Folgende Kosten sind denkbar:

    * Lebensunterhalt

    * Unterbringung

    * Behandlung im Krankheitsfall (Medikamente, Arzt, Operation)

    * Pflegekosten

    * Abschiebung

    In dem Sinne alles Gute

    Sabine

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1224609331000

    Danke, aber genau diese Informationen hatten wir eine Seite vorher schon von Juanito!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Hogit
    Dabei seit: 1155254400000
    Beiträge: 12505
    geschrieben 1224610893000

    vonschmeling,

    vielleicht ist es besser manche lesen es zweimal! ;)

    Lg

    1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
  • *Vievien*40w
    Dabei seit: 1160870400000
    Beiträge: 3538
    geschrieben 1224611647000

    Hoffen kann man da nur, dass sich das Mädel all das hier mal durch den Kopf gehen lässt. Und mich würde ja mal interessieren, ob das Ehepaar sich genaustens erkundigt hat, was da alles auf sie zukommt. Ich glaube wohl eher nicht, sonst hätte sie hier nicht diese Frage gestellt.

  • Danny1505
    Dabei seit: 1086048000000
    Beiträge: 32
    geschrieben 1224612004000

    Die Frage bezieht sich ja nicht auf die Einladung und ob man sich im klaren ist oder nicht! Wir sind uns dessen schon bewußt was eine Verpflichtungserkärung ist und heißt. Es ging lediglich um die Frage ob er dahin fliegen muß woher die Einladung kommt oder Nicht??? Und nichts anderes

  • Kessi
    Dabei seit: 1109116800000
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    geschrieben 1224612108000

    Na, wurde nicht irgendwo geschrieben, dass der Mann des Ehepaares ein sehr guter Freund des anderen ist.

    Würde mich also nicht wundern, wenn beide Männer somit ursprünglich aus der Türkei wären und der bereits in Deutschland lebende natürlich versucht, dass sein Freund nachkommen kann.

    Was natürlich die junge Dame betrifft, die nun den Besuch bekommt, sollte auch diese sich natürlich nochmal alles gut durch den Kopf gehen lassen.

    Fast während des gesamten Oktoberfestes - der Wiesn - in München. Partyurlaubs-Fragen werden auch gerne beantwortet, vorausgesetzt dies wurde nicht schon 50 x in der Partyurlaubsrubrik getan.
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1224613662000

    Danny1505,

    bei der Einreise in D muss der Freund ja die Verpflichtungserklärung vorzeigen bzw. immer dabei haben. Ich befürchte, wenn er eine solche Erklärung/Einladung für Berlin als angebl Aufenthaltsort hat und nach Köln (?) fliegt , gibt es Unannehmlichkeiten. Um Ärger zu vermeiden, sollte er in Berlin landen und dann mit dem Zug weiter nach Köln...und natürlich die Heimreise wieder von Berlin aus starten.

    Gruß

    Sabine

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1224613920000

    Nein, nicht unbedingt!

    Außer die Bundespolizei hat Zweifel.

    Er könnte ja mit dem Zug nach Berlin fahren.

    Aber bei cubanitas :D ist es schon vorgekommen, dass der Einlader zum Airport kommen musste.

    Aber manche "verquatschen" sich ;)

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1224614102000

    Nein, es gibt keinerlei Unannehmlichkeiten, wenn er ein Schengenvisum hat, kann er auch in Amsterdam oder Rom landen, das ist ihm völlig freigestellt.

    Die Einladung versichert lediglich die Behörden, dass er ggf. einen Aufenthaltsort hat und nicht mittellos unter der Brücke liegen muss. Kein Mensch verpflichtet ihn, sich bei dem Einladenden aufzuhalten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
    Beiträge: 13223
    geschrieben 1224614260000

    Genau so isses!

    Du warst zu schnell, wollte nochwas anfügen:

    ++++

    Es gab den Fall, dass eine cubanita in Düsseldorf? ankam und an dem Einlader vorbei ging und zu dem Liebling ging, welcher ebenfalls wartete :laughing:

    Die Einladung eines kub. Staatbürgers kostet incl. Flug ca. 2000 EUR

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
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