@nadkim, bisher ist mir kein Dubletten-Schadenfall bekannt bei dem eine Bearbeitungsgebühr erhoben wurde. Denn das Geld würde dann ja der EKS zu stehen, da diese Organisation die Dublettenschäden bearbeitet und reguliert.
Allerdings kenne ich die Bedingungen zwischen Dir und Deinem Kreditinstitut nicht. Vielleicht ist in den Bedingungen bei Schadenfällen von einer Selbstbeteiligung die Rede.
Die EKS erstattet die Schadenbeträge solang sie ins normale Limit fallen (Tageslimit = 1.000,- EUR und Wochenlimit = 3.000,-) zu 100% zuzüglich Gebühren.
An Deiner Stelle würde ich mich an den Ombudsmann des BdB (Bundesverband deutscher Banken) wenden und dort nachfragen. Dieser wird dann eine Anfrage an Dein Kreditinstitut stellen und um eine Stellungnahme bitten. Ist für Kreditinstitute sehr unangenehm. Hier die Anschrift: Bundesverband deutscher Banken, Postfach 040307, 10062 Berlin.
Gruß Werner