@IchArbeiteZuViel
Mal ganz abgesehen von Ikea :
Hier wurde 'zig mal geschrieben, dass der RV sehr wohl wegen der falschen Ausschreibung belangt werden kann. Das weißt du auch - wie aus deinem vorletzten Posting hervorgeht.
Wenn dein RV sich nun nicht rührt, so lass bitte deinen Frust an ihm und nicht an den Usern hier aus.
Denn - wenn du mal genau hinschaust - so war keines der Postings auf der letzten Seite an dich gerichtet, befasste sich nicht mit deinen Problemen / der fehlerhaften Ausschreibung. Es ging um das Posting von @kurtischmitti, um Preise und Erwartungen der Urlauber im allgemeinen.
Zu diesem Diskussionspunkt kam es, da - nach einem Beitrag auf der Seite 34, in dem das Essen kritisiert wurde - die Qualität des Hotels an sich / Kinderkrankheiten eines neu eröffneten Hotels, negative HB, usw. Themen der Postings waren.
Das mag auf den ersten Blick OT erscheinen, ist es aber nicht völlig, da sowohl in dem o. g. Beitrag der S. 34 als auch in anderen Beiträgen zuvor die fehlerhafte Ausschreibung in den Hintergrund geriet, die Mängel des Hotels (beschrieben in den HB) in den Vordergrund.
Es ist aber nun mal nicht möglich, aufgrund negativer HB kostenfrei umzubuchen oder zu stornieren. Dies kann man einzig, wenn gebuchte Leistungen nicht erbracht werden können, z. B. wenn die Entfernung zum Strand falsch ausgeschrieben wurde, was hier ja der Fall ist. Die Qualität des Essens ist kein Grund.
Natürlich kannst du dir Mängel vor Ort vom RL schriftlich bestätigen lassen (wurde hier auch schon mehrfach geschrieben) und nach der Reise bei deinem RV eine Reisepreisminderung beantragen. Und auch dies weißt du m. E.
Zurück zu deinem Posting:
Wo hast du gelesen, dass die Meinungen anderer nicht "toleriert" werden ? Bist du dieser Meinung, weil z. B. der erwähnte Beitrag von S. 34 Diskussionsgegenstand war? Falls ja, siehe Abschnitt 3.
Weiterhin: Dein gesamtes letztes Posting ist in perfektem Deutsch geschrieben. Demzufolge ist dein Argument "Sorry für mein Wortschatz, bin weder hier geboren, noch hochgebildet, kann mich nur so ausdrücken. Gerade aus!" bezügl. des "Geht das nicht in deine Birne rein" für mich nichtig.
Und noch einmal: Ja, du kannst aufgrund der fehlerhaften Ausschreibung eine Umbuchung, etc. einfordern. Und dies bestreitet hier niemand.