@Berliner37 sagte:
hier im Forum wurde erähnt, dass man als Tourist in der Beweispflicht wäre und sich Unterschriften von Reiseleiter vor Ort geben lassen soll- das sehe ich anders,
Du vielleicht, der Gesetzgeber nicht (und auch einige der VorschreiberINNEN hier haben durchaus recht). Anstatt mit den anderen Spießern zu lamentieren, Beweisfotos und -videos anzufertigen, Adressen austauschen und sich gegenseitig vorzumachen, wie toll man doch sei und man werde es diesen Veranstaltern mal so richtig zeigen, wäre es besser gewesen, sich über seine Rechte und Pflichten zu informieren.
Dass ein Mangel vorlag, nehmen wir der Einfachheit stillschweigend mal an.
Dazu sagt § 651 d I BGB: "Ist die Reise im Sinne des § 651c Abs. 1 mangelhaft, so mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis..."
ABER:
Im Abs. 2 steht "Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen."
Und genau das wäre der Besuch beim Reiseleiter gewesen, der den Mangel auch protokolliert hätte. Falls nicht, ein Anruf, fax oder mail an den Veranstalter. Und bitte sei in Zukunft etwas zurückhaltender mit deinen Behauptungen: Jeder Richter weiß...." , denn DU hast von nichts und nieman d eine Ahnung, davon aber grenzenlos viel. Dazu hast du eine Art zu schreiben, die es mir leicht macht, eine gewisse Schadenfreude zu empfinfden, indem ich dich auf die Rechtslage aufmerksam mache. Leute deines Schlages sind es, die in mir das Bild des typischen deutschen Pauschalurlaubers geprägt haben und das du auf das trefflichste bestätigst.
Und nun viel Spass beim Austausch mit den Gleichgesinnten und dem Aufsetzen einer Forderung an den Veranstalter.