Meine Wortwahl "optimieren" war überspitzt formuliert und meinte:
Der Veranstalter hat auch nach aktueller Rechtsprechung noch die Möglichkeit, Änderungen bei den Reisezeiten bzw. dem Operator vorzunehmen sofern der Zuschnitt der Reise sich dadurch nicht wesentlich ändert.
Sie bezog sich vor allem auf die Auskunft, die das caribiangirl hier wiedergegeben hat, nämlich AB würde als Non-Stop geplante Flüge auch immer als solche ausführen. Auch wenn das so wäre, stünde dem Veranstalter frei cagi (bespielhaft ...) auf ein Corendon Operating eine Stunde später zu buchen, das erst einmal von STR nach HAM kachelt um Fluggäste einzuladen. Gewöhnlich verzögert das die Ankunft um etwa eine weitere Stunden - aus Sicht der BGH Richter eine durchaus zumutbare Änderung im Rahmen einer Pauschalreise.
Schlussendlich hat das alles jedoch gar nichts mit der These "nur noch mit Zwischenlandung" zu tun, sondern sind verschiedene Sachverhalte ineinander vermengt. Wer sich in dieser Richtung über die Thematik informieren will, findet dazu im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" ausreichend Gelegenheit.