@1kuddel:
Gerne nochmal eine Antwort zu Deiner Frage zum Frühbucherrabatt.
Ein Frühbucherrabatt wird vom Hotel(!) gewährt und viele RV geben diesen Rabatt an die Kunden weiter...müssen dies aber a) nach geltendem Recht nicht und ist dieser Rabatt dann (ebenfalls nach geltendem Recht) wirklich nur an dieses(!) Hotel und(!) diesen(!) Zeitraum gebunden! Und genau aus diesem Umstand heraus erwächst eben auch keinerlei Verpflichtung des RV bei einer Umbuchung einen weiteren FBR zu gewähren.
Um nun einen eventuellen Aufpreis eines angebotenen Alternativhotels mit dem gebuchten Preis des "VI" real berechnen/vergleichen zu können, mußt Du schon den FBR rausrechnen. Klar bleibt de facto trotzdem die Gesamtsumme existent, aber vorher hinkt eben der Vergleich und so kostet unter rechtlichen(!) Aspekten ein Alternativhotel eben nicht mehr z.B. 850€ , sondern 850€ abzgl. FBR.
Zu dem von Dir (und auch an anderer Stelle von anderen usern) erwähnten "Spielraum" den ein RV in seiner Preisstellung hat. Ja natürlich hat er diesen...allerdings ist er bedeutend kleiner als Viele hier denken oder zu wissen glauben. Rechnet doch einfach mal diverse Dinge (Flüge, Zimmer, Verpflegung etc.) "raus" setzt Summen für diese Posten an ... und ihr erkennt die Kalkulationen zumindest in groben Zügen.
Wir könnten uns z.B. mal einen Spaß machen und einen thread eröffnen, in dem die user dieser community die anteiligen Verpflegungskosten schätzen. Das wäre ein Heidenspaß...und anschließend (nach "Auflösung" des "Rätsels" ) würde viele "blaß" werden und niemand mehr über mangelnde Qualität eines Urlaubsbuffets motzen, sondern sich die Frage stellen, wie das unter den Voraussetzungen dieser Budgetierung überhaupt gelingt.
Und aus all diesen Aspekten (es gibt noch mehr...das Thema ist deutlich komplexer als viele user vermuten) erkennst Du sicher auch schnell, daß die sonst sicher gültige Regel der "günstigeren Ersatzware" im Reiserecht nicht "einfach so" anwendbar ist...v.a. unter dem Aspekt, daß das Reiserecht sowieso ein ganz spezielles ist.
Und ja, selbstverständlich "klärt" der RV Probleme mit der Fertigstellung des Hotels mit dem Bauherrn...dies kann er aber eben erst nach Ablauf gewisser Fristen und Laufzeiten tun. Vorher sind ihm die Hände gebunden...oder er steigt aus und trägt alleine sämtliche Kosten und ist u.U. sogar noch schadenersatzpflichtig gegenüber dem Bauherrn.
Genau das ist doch die hier schon so oft geschilderte Crux...der RV/die RV können(!) z.Z. gar nicht großartig anders handeln als sie es tun.
Irgendjemand hatte hier den Ausstieg von Neckermann und Öger angesprochen...und die Frage gestellt, warum andere RV sich daran nicht ein Beispiel nehmen.
Gerade diese beiden RV hatten in der Vergangenheit immerwieder mit Problemen bei Neu-Eröffnungen zu tun und sind vermutlich "gebrannte Kinder". Wir kennen zudem auch nicht deren eingekaufte Kontingente. Ich vermute, daß es zum Zeitpunkt des Ausstiegs von Öger und Neckermann aufgrund eher kleinerer eingekaufter Kontingente einfach ein simples Rechenexempel war. Aus Gutmütigkeit haben sie es ganz sicher nicht getan...und eine Kristallkugel hatten die auch nicht!
Zu den immer wieder genannten angestrebten eventuellen Klagewegen ist nochmals deutlichst zu sagen, daß hier dringendst auf die Existenz einer RSV geachtet werden sollte...alternativ auch auf eine große Brieftasche. So unwahrscheinlich sich das angesichts der sich aktuell darstellenden Lage auch anhören mag: Der Ausgang von Rechtswegen in diesem Falle dürfte recht ungewiss sein, ganz sicher oftmals keinesfalls die angestrebte Summe bringen und immer einen (sehr!) langen Atem erfordern. Einen "Atem" und "Geldmittel" den Viele nicht haben oder einfach scheuen werden!
Ist eine RSV vorhanden, sollte dringendst und schnellstmöglich abgeklärt werden, ob diese den Klageweg mitgehen wird...und wenn ja bis zu welchem Punkt!
Noch ein Wort zu "...ich hänge mich an eine Klage an...":
In Deutschland gibt es de facto keine Sammelklagen...jeder(!) Fall wird einzeln und individuell verhandelt werden. Alleine daraus könnt ihr vielleicht schon den enormen Zeitfaktor erkennen. Auch "Drohungen" gegenüber einem RV a la "dann klage ich eben" entlocken diesem nicht mehr als ein müdes Lächeln. Die geben "den ganzen Stapel" an eine Kanzlei entsprechender Fachanwälte und glaubt mir, das sind dann wirklich Fachleute. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, daß im Falle einer Klage dringend darauf geachtet werden sollte, daß ihr euch an einen Anwalt für Reise(!)recht wendet. Vertragsrecht ist hier oftmals nicht anwendungskonform und auch in wesentlichen Teeile oft nicht gleichzusetzen!
Ja, hier mag es vielleicht nicht immer so "nett" wie im Kuschel-thread eines anderen Forums zugehen ... aber ich denke die ungeschönte, nackte Wahrheit (die es teils auch dort gibt) ist allemal besser als irgendwelche lächerlichen Aufrufe "MC Urlaubsretter feat. his Comedy-Team" oder die BLÖD einzuschalten. Falls es noch niemandem klar geworden ist: Rechtlich bewegen sich alle noch immer im "grünen Bereich"...und der Urlaubsretter wird (wenn überhaupt) erst aktiv, wenn ein rechtlich erfassbarer Schaden vorliegt. Zudem war der vor kurzem erst in der Gegend, ist aber nun mit anderen Projekten verbandelt und steht erst in ungewisser Zeit wieder zur Verfügung wegen aktueller Projekte...d.h., selbst wenn ihr den dafür gewinnen würdet, wäre die Sendezeit vermutlich nächstes Jahr um diese Zeit. Was bringt das? Richtig! Nichts!
Liebe Admins, ich weiß...vieles ist jetzt eigentlich O.T. - paßt aber m.E. in den aktuellen Zusammenhang des "Groß"Themas und der momentanen Diskussionsstufe.