Jau, isset wohl, hier ein Bild:
Auch wieder kein Name, aber sieht so aus!
LG Anja
P. S. : Vielleicht hilft das ja jetzt denen, die umbuchen/stornieren wollen!
Ja, eventuell...allerdings ist es andererseits vermutlich der absolute SuperGAU für diejenigen, die ihren Urlaub dort "einklagen" woll(t)en.
Ich hab irgenwie das Gefühl die Karten sind neu gemischt. Mals sehen wie RV und RB reagieren. Eine schwierige Situation.
Aber egal was kommt. Erstmal geht mein Mitgefühl an die Bauarbeiter deren Familien die zu Schaden gekommen sind.
"Karten neu gemischt" ist hier die moderatere Formulierung für "SuperGAU".
Schön, daß Du bei allem Stress und verständlichen Ärger auch Mitgefühl für die Verletzten und deren Angehörigen zeigst.
Ja, die Karten sind neu gemischt... und m. E. für alle.
Und ich schließe mich Holginhos Ausführungen auf der Vorseite an:
1. Bis zum Unfall galt: Das Hotel ist am 1.8. eröffnet.
2. Das ist durch den Unfall unmöglich geworden und dieser könnte shr wohl als "höhere Gewalt" eingestuft werden.
3. Was können die RV nun anbieten: a) kostenfreies Storno, ein anderes Hotel gegen Aufpreis und ev. - könnte ich mir gut vorstellen - weiterhin das VQ ohne Aufpreis.
Können sie in der jetzigen Situation bezügl. mangelnder "Sorgfaltspflicht", "Preisminderungspflicht", usw. usf. verklagt werden ?
Ich bezweifle es, da nicht nachweisbar ist, dass das Hotel nicht zumindest zu 75 % am 1.8. bezugsbereit gewesen wäre und durch den Unfall die Möglichkeit genommen wurde, dies unter Beweis zu stellen.
Aber falls ein betroffener Urlauber bei seiner Entscheidung zu klagen bleibt, werden wir sehen, wie die Gerichte einen solchen Fall beurteilen.
Persönlich würde ich die Finger davon lassen. M. E. ist das Kind in den Brunnen gefallen.
Werde jetzt erstmal die Vorschläge von RV und RB abwarten.Wobei mein Rb zur Zeit keine Antworten gibt. Mein Anwalt sagt ein Schritt nach dem Anderen.
Fakten bewerten. Hätte , wenn und aber sind keine Grundlage.
RV und Rb sind am Zug. Wir können jetzt nur warte und dann auf die Vorschläge reagieren.
Entscheidend wird auch sein, wie Richter in eventuellen Verfahren die Zeitfenster des Neubaus bewerten. Ja, hier müssen vom Bauherrn (und in Folge davon in Auswirkung auch vom RV) etwaige "gewisse Probleme" und daraus resultierende Puffer einkalkuliert werden. Zu diesen u.U. zu erwartenden Problemen gehören allerdings Dinge wie z.B. Falschlieferungen auf die Baustelle...vermutlich nicht aber Vorkommnisse wie jetzt geschehen.
Na ja, dann sag ich es eben in klaren Worten :
Ich bin der Ansicht, dass das Kind in den Brunnen gefallen ist und verzichte dabei auf den Konjunktiv "könnte" - was 2. betrifft. Dito für "wäre gewesen" .
Bei 3. belasse ich es bei "könnte".
Dies ist aber nur meine Meinung und da in diesem Forum Meinungen geäußert werden können und es sogar ein Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" gibt (in das all die hier erörterten Punkte im Grunde gehören ) - was soll's ?
Aber - in der Tat - Endgültiges wirst du in den nächsten Tagen vom RV bzw. deinem RA erfahren und ich hoffe, du kommst trotz all der Widrigkeiten noch zu einem schönen Urlaub.
Wir werden alles überstehen.
Haben bereits Alternativen in der Türkei mit hoher Zuzahlung.
Ägypten mit keiner Zuzahlung
Dänemark + Herbsturlaub in der Türkei ohne Zuzahlung
Neues Motorrad + plus Scheidung ganz hohe Zuzahlung über langen Zeitraum.
Bis auf den letzten Punkt ist es dank Hilfe finanziell zu überbrücken.
Bin wieder ganz cool, abwarten, Fakten schaffen, Chancen abwägen und Entscheidung treffen. Aber auf keinen Fall Quality
M.E. liegt höhere Gewalt vor bei Naturkatastrophen (Flut, Erdbeben, Vulkanausbruch etc.) , Krieg und kriegsähnlichen Zuständen, Terroranschlägen (man beachte offiziell herausgegebene Reisewarnungen der Bundesregierung) , Streiks von beispielsweise Fluglotsen.
Es handelt sich also durchweg um große, unvorhersehbare, von außen eindringende Ereignisse die zum Zeitpunkt des Vertagsabschlusses nicht vorhersehbar gewesen sind.
Der Bauunfall ist unbetstritten nicht vorhersehbar gewesen. Aber vergleicht man die "Wertigkeit" der höheren Gewalt so ist doch dieser Baustellenunfall in keinster Weise mit dem aus der Rechtsprechung entwickelten Definition zu vergleichen.
Bei dem Bauunfall kann es sich um Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Unachtsamkeit, falsche Auswahl der Erfüllungsgehilfen oder sonstwas handeln, höhere Gewalt = nein.
So meine Meinung. Gerne lasse ich mir Urteile präsentieren, wonach ein Bauunfall als höhere Gewalt eingestuft worden ist (gerne mit Quellenangabe)
Ich denke mal wir werden abwarten müssen wie der RV reagiert und da diese bestimmt mitlesen benötigen die keine Anwälte mehr, da wir hier kostenlos ausreichend Argumentationshilfen bieten (Ironie).
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!