• ReinaDoreen
    Dabei seit: 1091491200000
    Beiträge: 354
    geschrieben 1341753370000

    Die höhere Gewalt (von lat. vis maior) liegt nach deutscher Rechtsprechungvor, wenn das schadenverursachende Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat (objektive Voraussetzung) und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann (subjektive Voraussetzung).

     (Wikipedia)

    Höhere Gewalt sind unabwendbare Ereignisse wie z. B. Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, aber auch Brand, Verkehrsunfälle, Geiselnahmen, Krieg, Unruhe, Bürgerkrieg, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Streiks, sofern diese bei einem Dritten stattfinden (Beispiel: Vertrag zwischen Verbraucher und Fluggesellschaft und Streik bei Fluglotsen, nicht jedoch bei einem Streik bei der Fluggesellschaft), Atom-/ Reaktorunfälle oder im industriellen Sinne Maschinenschäden/Produktionsstörungen. Höhere Gewalt erfordert regelmäßig einen völlig unerwarteten Eintritt eines dieser Ereignisse. Wenn jedoch mit dem Eintritt eines Ereignisses durchaus gerechnet werden kann wie etwa bei Überschwemmungen, die immer wieder in denselben Regionen auftreten, liegt keine höhere Gewalt vor. So setzt höhere Gewalt bei einem Verkehrsunfall voraus, dass das schädigende Ereignis von außen her auf den Betrieb des Fahrzeugs eingewirkt haben muss und so außergewöhnlich gewesen sein muss, dass der Halter oder der Fahrer überhaupt nicht damit zu rechnen brauchte und dieses Ereignis auch nicht durch die größte Sorgfalt abwenden konnte. Nach der Rechtsprechung des BGH zu anderen Anwendungsfällen des Haftungsmaßstabes der höheren Gewalt muss dieses schädigende Ereignis durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführt worden sein, nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar sein, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln und auch durch äußerste und nach Sachlage mit vernünftiger Weise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden können und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen sein.Die Ereignisse dürfen auch nicht aus der Sphäre einer der Vertragsparteien kommen. Der Brand auf einem Nil-Kreuzfahrtschiff ist jedoch der Sphäre des Veranstalters zuzurechnen, sodass höhere Gewalt ausscheidet (wikipedia)

    Gerade der letzte Punkt ist doch wohl am ehesten mit dem Unfall auf der Baustelle gleichzusetzen.

    Viele Grüße Reni

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28988
    geschrieben 1341754231000

    @kuddel

    Ich bin zwar nicht betroffen, aber die Sache interessiert mich. Darum habe ich eben erneut mal rumgegoogelt.

    Den Ausdruck "höhere Gewalt" kann man danach schon auch auf andere Gebiete übertragen, heißt, er geht über Naturkatastrophen, Kriege, usw. hinaus.

    Am einfachsten liest es sich bei Wiki. Dort ist das Beispiel des Brandes auf dem Nil-Kreuzfahrtschiff interessant... einschließlich des Satzes "Die Ereignisse dürfen auch nicht aus der Sphäre einer der Vertragsparteien kommen". Quelle: Wikipedia.org

    Liest man dann aber über die "Force majeure"- Klauseln, könnte alles plötzlich wieder ganz anders aussehen... :?

    Zum Reiserecht steht nur das Übliche.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1341754600000

    Als höhere Gewalt gelten z. B. Krieg, Aufruhr, Unruhen, Ein-/Ausfuhrbeschränkungen, behördliche Maßnahmen, unverschuldete Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Unterbrechungen der Verkehrswege, Naturkatastrophen wie z. B. außergewöhnliche Hitze, Nässe oder Frostperioden und sonstige Ereignisse, die dem Käufer die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen.

    (lamotte.de)

    Ein Unfall mit weitreichenden Folgen auf der Baustelle ist nicht der Sphäre des Veranstalters (hier Vertragspartner) zuzurechnen, womit der Vorwurf der Vereitelung entfällt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28988
    geschrieben 1341755696000

    @vs

    Hab die Sache mit dem Brand eben nachgelesen. Hätte ich zuvor machen sollen. :?

    Ist eine völlig andere Geschichte und hat nicht im mindesten etwas mit den Ereignissen im VI zu tun.

    @kuddel

    Nein, ein Urteil kann ich leider nicht zur Verfügung stellen.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • richie7111
    Dabei seit: 1117238400000
    Beiträge: 15
    geschrieben 1341765746000

    In einem Forum aus dem Nachbarland Österreich gibt es neue Bilder von gestern und heute. Darunter auch welche vom Unfallort.

    Ich hoffen den Arbeitern ist nicht allzuviel passiert .

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1341782789000

    @Kourion und vonschmeling:

    Ich fürchte, wir können auch in diesem Punkt hier argumentieren (und warnen) soviel wir wollen...

    ...und stehen doch wieder bei einigen als Miesmacher und Spaßverderber da, da einige Leute bestimmte Dinge, die (zugegebenermaßen) harten Realitäten entsprechen, wohl einfach nicht hören/lesen wollen!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • PFUERPFLAE
    Dabei seit: 1336867200000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1341790594000

    Was da vorgefallen ist, ist nicht schön.

    Vom lesen her, denke ich sind viele schon lange nervös und wissen nicht

    genau was sie wollen. Genug Beiträge vorhanden.

    Und jetzt noch dieser unglückliche Zwischenfall, wo einige so wie einen

    letzten Grashalm sehen um sich daran festzuhalten versuchen, dass der Urlaub endlich so verläuft wie sie es möchten. Und die Nerven liegen bald ganz blank.

    Im Leben wird es noch härtere Prüfungen geben als die Jetztige, wo ja eigentlich das

    Jetzt mit anderen "Tiefs" verglichen ein Luxusproblem ist.

    Ich weiss dem einen oder anderen wird das wohl nicht gut einfahren was ich da

    schreibe, ist aber meine Meinung. Uebrigens, gebucht hab ich auch.

    LG

    Der Weg ist das Ziel !
  • 1kuddel
    Dabei seit: 1123977600000
    Beiträge: 27
    geschrieben 1341828360000

    Ich habe hier mal einen Auszug aus den AGB von Alltours.

    Meine Frage an die Hobbyjuristen:

    Wäre hiernach Alltours berechtigt den Vertrag mit dem Kunden zu kündigen?

    Ich habe meine eigene Auffassung/Meinung, möchte aber zwecks Vermeidung der Beeinflussung diese noch nicht kundtun :-)

    ....

    9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

    Bei Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reise durch nicht vorhersehbare und außergewöhnliche Umstände, z. B. Krieg, innere Unruhen, Streik, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (z. B. Entzug der Landerechte), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörungen von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle sind beide Vertragsteile zur Kündigung berechtigt. Bei Kündigung kann alltours flugreisen gmbh für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Reiseveranstalter ist, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst, zur Rückbeförderung sowie zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen verpflichtet. Die Mehrkosten der Rückbeförderung haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen, währenddessen die übrigen

    Mehrkosten dem Reisenden zur Last fallen.

    ... 

  • Neubau-Bucher
    Dabei seit: 1331164800000
    Beiträge: 37
    geschrieben 1341830020000

    Angeblich bleiben einige RV bei der Drstellung Eröffnung 01.08.2012. Mein RB und RV haben sich noch nicht auf meine Mail vom WE gerührt. Ich hoffe das die Gespräche mit dem Hotelier schnelldtens geführt werde. Weil auf den Unfallbilder etwas wenig Pool zu sehen ist für eine Eröffnung am 01.08.2012.

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25378
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1341830230000

    Liebe Leute,

    Über höhere Gewalt oder eben nicht zu spekulieren macht keinen Sinn.

     Das hilft niemandem der das Infinity gebuicht hat... Das Therma heisst inzwischen  einzig und alleine: Werden die fertig oder nicht!

    Zudem wären solche gedanklichen Ausflüge alleine Forum Meinungen zum Reiserecht richtig aufgehoben.

    Also... bleibt bitte eng am Thema, das ist unsere Aufgabe in diesem Thread.

    Alle nicht zum Thema passenden Gedankenspiele löschen wir ab sofort---kommentarlos!

    Danke für Euer Verständnis--hilfreiche Information geht einfach vor!

    Mein Tipp bleibt: Umbuchen---auch wenn es was kostet!

    Ich bemühe mich übrigens gerade um aktuelle Bilder

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