• Türkeifliegende
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    geschrieben 1518115424371 , zuletzt editiert von Türkeifliegende

    @co84,

    ich fürchte Du machst einen Gedankenfehler. Dein Beispiel taugt nicht für eine Pauschalbuchung und damit zum Reisepreissicherungsschein.

    Nach meiner Ansicht sind es keine Pauschalreisebuchungen wenn Du die einzelnen Komponenten bei verschiedenen Vas buchst.

  • co84
    Dabei seit: 1518005625312
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    geschrieben 1518116385446

    na doch schon

    mein Vertragspartner ist ja immer der Veranstalter . Sprich bei Flügen ,die ja immer das Sorgenkind sind , ist immer der Veranstalter in der Pflicht den Vertrag zu erfüllen . Wobei ich auch schon erleben durfte dass bei einer profanen Pauschalreise die Airline dem Ausgleich nachgekommen ist .

    also zumindest hat es bis jetzt immer gut funktioniert

    aber trotzdem bin ich immer offen für Alternativen

  • co84
    Dabei seit: 1518005625312
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    geschrieben 1518116455649

    Oder ich werde eines Besseren belehrt

    hihi

    auch dafür vorab Danke

  • vonschmeling
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    geschrieben 1518124708442

    Dann belehre ich mal ... :wink::

    Nur-Flüge sind auch bei der Buchung über einen Veranstalter nicht versichert im Falle einer Insolvenz der Airline oder des Veranstalters.

    Nur-Hotelbuchungen hingegen inzwischen schon.

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  • co84
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    geschrieben 1518136231385

    Oha okDanke

    und wie siehts aus mit Annulierungen,Streichungen,Ausfällen?

    greift da mein Pauschalkopfort?

  • Türkeifliegende
    Dabei seit: 1505383631121
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    geschrieben 1518163044541

    @co84,

    ich fürchte, Du machst schon wieder einen Gedankenfehler.

    Evtuelle Annulilierungen,Streichungen und Ausfälle haben solange nichts mit Erstattungsansprüchen aus dem Reisepreissicherungsschein zu tun, solange keine Insolvenz des Pauschalreiseveranstalters im Spiel ist.

    Erstattungsansprüche aus den genannten Gründen sind, je nach Art, an die Veranstalter zu richten.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1518163899928

    Ich glaube eher, er meint seine Ansprüche überhaupt bei Streichungen oder Ausfällen, und nein, da greift bei der Nur-Flug Buchung der "Pauschalkomfort" ebenfalls nicht. Wobei es im Gegensatz zu den Hotelbuchungen auch selten andere Vorteile gibt in dieser Methode.

    Einfach mal die AGB lesen, z.B. die der TUIfly.com.

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  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1518163979145 , zuletzt editiert von HC-Mitglied985931

    ... wahrscheinlich besser an die Airline, solange genannte Punkte diesen Part betreffen und Ansprüche resultieren.

    Edit: Ja weites Feld und eine Präzisierung, worauf sich genannte Punkte beziehen, wäre wünschenswert. Deshalb relativiere ich meine Aussage, hätte ich die Auswahl bei berechtigten Erstattungsansprüchen, würde ich mich immer lieber an die Airline wenden.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1518166966731

    Ganz recht, Erstattungsansprüche wurden ja auch angerissen - solche gem. VO(EG)261/04 sind nur an die Airline zu richten, auch bei "echten" Pauschalreisen mit mehreren Komponenten.

    Ich habe co84s Frage nach dem "Pauschalkomfort" eher auf Alternativangebote bei Streichungen bezogen.

    Ist hier zwar völlig off topic, gehörte aber imho aufgeklärt ...

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  • gnarze
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    geschrieben 1518169771174

    @tuerkeifliegende sagte:

    @gnarze, wenn es bei Dir geklappt hat und bei Anderen auch, meinen Glückwunsch, nur wie geschrieben, ich habe es noch nicht Hinbekommen, dass der Preis sich durch getrennte Buchung verringert hat. es mag ein gutes Argument sein wegen besserer Flugzeiten dieses zu tun. Andrerseits hatte ich mit meinen Flugzeiten , die in der Pauschalbuchung angegeben waren, immer Glück. Zu bedenken ist aber auch, dass bei getrenten Buchungen die Insolvenzversicherung nicht greift.

    Dieses Thema wurde ja schon im anderen Thread behandelt, mich störte eher die Formulierung "Es wird ja immer und fest Behauptet...".

    Insolvenzsicherung gilt natürlich auch bei Hotelbuchung über einen RV, bei der Airline nicht.

    Wer dahingehend das Wohlfühlpaket in Form einer Pauschalreise bevorzugt, der soll es machen. Allerdings ist ja i.d.R. nicht so, dass eine Insolvenz mirnichtsdirnichts vom Himmel fällt, ohne das es sich vorher nicht bereits angekündigt hat(siehe auch Air Berlin). Ich persönlich gehe das Risiko ein. Im übrigen sind meine Argumente nicht nur der Gesamtpreis und das Aussuchen von Flugzeiten/Flughäfen, sondern auch die zügigere Ankunft am Hotel.

    Krassestes Beispiel auf Rhodos. Während die anderen Urlauber mit Bustransfer am Hotel eintrafen, hatte ich bereits in aller Ruhe mein Mittagessen zu mir genommen und mein Zimmer bezogen.

    Dies sollte uns aber nicht vergessen lassen, dass Al Bundy 1966 4 Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat.
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