@Sabaelcher
Bevor du hier die Fantasie anregst mit BGB Vertragsrecht und Ansprüchen daraus:
Romys haben einen neuen Vertrag akzeptiert, das hätten sie nicht tun müssen.
Sie hätte zum Zeitpunkt der Änderung stumpf stornieren können - ohne Kosten.
Die Nichtöffnung des Hotels fällt nicht in die Sphäre des Veranstalters, demnach wurde er - entgegen deiner Behauptung! - auch nicht vertragsbrüchig.
Nun rauschen allem Anschein nach allerdings die Bewertungen in den Keller und Romys fragen deswegen nach einer Umbuchung. Diesem Ansinnen folgt der Veranstalter nicht, braucht ihm auch nicht zu folgen und wird damit ebenfalls nicht vertragsbrüchig.
Also nix mit ohne Kosten umbuchen oder gar Schadenersatzforderungen stellen, das sind leider Hinweise in die ganz falsche Richtung.
Ich halte die 6 Mio GUS Reisenden analog zu Günters Äußerungen dazu für bestenfalls eine ministeriale Propaganda - eher jedoch für eine der typischen Geschichten aus 1001 Nacht, derer sich Geschäftsleute beim Plausch mit den Touris gerne mal bedienen.
Zum einen müsste sich dafür ganz dramatisch was an der wirtschaftlichen Situation der potenziellen Klientel ändern, zum andern widerspricht das von Günter beschriebene Buchungsverhalten schlichterdings derartig frühzeitigen Prognosen hinsichtlich ihrer Treffsicherheit.