Wollte Klarheit haben u. habe die Österr.Botschaft i. Abu Dhabi kontaktiert u. das Konsulat der VAE in Wien. Unabhängig von einander die gleichen Aussagen:
Bei Mitnahme von Medikamenten aus der Liste des Gesundheitsministeriums der VAE ist folgende Vorgangsweise:
Vom behandelnden Arzt ist eine detailierte Bescheinigung (mit Diagnose, Indikationen, Einnahme-Mengen usw.) in Englischer Sprache auszustellen. Dies ist dann bei Kontrolle durch die Grenzbehörden vorzuweisen.
Ganz wichtig ist, dass man den Grenzbehörden plausibel machen kann, dass die Medikamente nur für den Eigenbedarf sind - weil es bestünde ja die Möglichkeit, dass man sie weiterverkaufen / sozusagen damit dealen könnte und ich glaube, dass ist der Punkt um den es den VAE-Behörden geht ... Was ich als Europäer bzw. Ausländer mache ist denen glaub ich egal - aber ich könnte ja die Pillen an Einheimische weitergeben ...