Zitat ADAC:
Spritzen gelten im Flugzeug als gefährliche Gegenstände im Handgepäck. Deshalb sollte man eine ärztliche Bescheinigung mitführen, die bestätigt, dass es sich um persönlich benötigtes medizinisches Material handelt.
Da Testogel kein Betäubungsmittel ist sehe ich da keine Probleme.