Okay, okay,
dann halt bei unseren Nachbarn:
"Strafbar blieb lesbische Liebe in Österreich bis 1971.Während weibliche Homosexualität in Deutschland seit 1871 nicht mehr strafrechtlich verfolgt – und auch von den Nationalsozialisten nicht in das Strafrecht aufgenommen – wurde, ging Österreich einen anderen Weg. Als Österreich als "Ostmark" ein Teil des "Großdeutschen Reiches" war, wurde die Strafverfolgung lesbischer Frauen fortgesetzt, und seit 1940 wurde der Straftatbestand des § 129 I b analog dem verschärften § 175 des deutsches Strafgesetzbuchs erweitert, so dass nun beispielsweise auch flüchtige Berührungen als strafbar galten."
quelle: http://www.invertito.de/jahrbuch/inv01_rezkokula.html
LG chepri