Aus meiner Erfahrung - ohne Gewähr
Zur Krankenversicherung - diese kann man üblicherweise auch relativ kurfristig abschließen.
Im Gegensatz zur Reiserücktrittskostenversicherung - kann der Versicherungsansspruch erst im Urlaub entstehen - beim Reiserücktritt ist der Abschluß nur kurz nach Reisebuchung möglich, da ein paar Wochen später für den Urlauber der Grund für einen Reiserücktritt schon absehbar sein kann und er dann in Kenntnis des gewünschten Rücktrittes die Versicherung nicht mehr abschließen können soll.
Wie haben heute einen Brief von unserer Versicherung (Reisekrankenversicherun R31) Allianz erhalten - darin steht unter anderem "Behandlungen aufgrund von Epidemien/Pandemien sind mitversichert" - somit sollten zumindestens die Behandlungskosten im "Krankenhaus" abgesichert sein - Quarantäne sehe ich nicht ganz so kritisch.
Diese Jahrespolice kostet uns 14,00 € - wird jetzt vielleicht bei Neuabschlüssen höher sein - aber was sind 20 € für die ganze Familie - einfach überall mal anfragen.