Natürlich werden die auch kontrolliert , wäre ja noch schöner.
Dem Missbrauch wäre ja Tür und Tor geöffnet.
Natürlich werden die auch kontrolliert , wäre ja noch schöner.
Dem Missbrauch wäre ja Tür und Tor geöffnet.
Kontrollen werden wie bei jeder Einreise durchgeführt - Stichpunktkontrollen.
Das ändert aber nicht die Sachlage im Umgang mit eingeführten Plagiaten. Hier wird so agiert und gehandelt wie bereits von mir beschrieben.
Gruß
Hans
Lieber Hans,
wieder einmal gut recherchiert, hier noch ein unterstützender Artikel zu dem Thema:
Der persönliche Kauf von Plagiaten ist erlaubt
Qualität ist ein begehrtes Handelsprodukt, das seinen Preis hat. So kaufen viele Verbraucher Fälschungen und Plagiate im Ausland, die widerrechtlich mit Namen und Kennzeichen verstehen sind und den Originalen zum Verwechseln ähnlich sind. Der überwiegende Teil dieser schutzsverletzenden Produkte kommt aus Drittländern in die Europäische Gemeinschaft, wie zum Beispiel aus der Türkei. Grundsätzlich dürfen laut Zoll nachgeahmte beziehungsweise gefälschte Produkte nicht in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Bei privater Nutzung gibt es jedoch Ausnahmeregelungen.
Im Reiseverkehr schreitet die Zollbehörde bei gefälschten Waren nicht ein, wenn die Ware keinen kommerziellen Charakter aufweist, der Warenwert der Gesamtsendung nicht mehr als 175 Euro (Einkaufspreis im Urlaubsland) beträgt und die Ware im persönlichen Gepäck des Reisenden mitgeführt wird. Sollte man diese Voraussetzungen missachten, so folgt die Beschlagnahmung der Ware. Im Postverkehr gibt es keine Ausnahmeregelung. Sollte die Sendung auch nur einen gefälschten Artikel beinhalten, wird dieser beschlagnahmt.
...die 175 €uro sind aber überholt, nunmehr gilt die Obergrenze von € 430...
Danke für die Berichtigung, Curiosus!
Bin ganz begeistert, war vorher immer der Meinung, das gefakte Artikel, wenn sie denn beim Zoll auffallen, beschlagnahmt werden.
...pro Person können Waren im Gesamtwert von SFr 300 abgabenfrei eingeführt werden. Allerdings ist es grundsätzlich verboten, Marken- und Designfälschungen einzuführen, auch zum privaten Gebrauch. Die Fälschungen werden eingezogen und vernichtet, allerdings wird dieses nicht weiter bestraft...
Oje.. Also weniger tolerant als die Deutschen..
1.) Falsch, die Überprüfung der Reisepässe erfolgt durch die Bundespolizei, vormals BGS, zunächst nicht durch den Deutschen Zoll !
2.) Das Jahr hat 365 Tage, zwei Jahre 730 Tage. Von diesen 730 Tagen hast Du 2 Tage am Airport in Hannover erlebt (allerdings auch nur jeweils wenige Minuten). Und da erfolgte gerade keine Konrolle. Wie hat die BP in den anderen 728 Tagen kontrolliert ? Natürlich weißt Du es nicht. Wem also soll so ein Beitrag und solch eine Information helfen ? Niemand !
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!