@HEXENFANNY1
Die Einfuhr von Plagiaten nach Deutschland ist nicht verboten. Solange es sich um Produkte für den eigenen, privaten Bedarf handelt und nicht erkennbar ist, dass das Ziel der gewerbsmässige Handel ist, schreitet der Zoll nicht.
Die Wertgrenze darf allerdings nicht überschritten werden.
Im Klartext. Eine Tüte mit 200 "Krokodil-Aufnähern" ist gewerbsmässiger Handel, 20 gefälschte Marken T-Shirts ebenso. Aber eine gefälschte Jeans, 2-3 gefälschte Polohemden - keine Grund für den Zoll einzuschreiten. Es wird offiziell geduldet.
Das bedeutet nicht, dass ich Produktfälschungen unterstütze, ganz im Gegenteil.
Es geht nur um die derzeitig unstrittige Regelung des Deutschen Zoll. Und dazu sind die Aussagen in Deinem Beitrag falsch.
Einen Überblick zur Thematik und eine Darstellung und Präsentation diverser Plagiate gibt es im Museum Plagiarius in Solingen.
Gruß
Hans