Holgino!
Kannst du begründen warum er nicht verpflichtet wäre????
InterConti als Marke ist Maßgeblich Vertragsmerkmal
"Verträge sind einzuhalten" als Grundsatz (Vertragrecht, BGB)
Bei jedem "normalen" Hotel, dass nicht durch die Marke eine gewissen Qualtätsstandart verspricht, gebe ich dir recht......
§ 651c Absatz 1 BGB:“Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.”
Die Marke InterContinental ist meiner Minung nach Eigenschaft der Reise, fällt der Name weg, so liegt ein Mangel vor, der zum kostenlosen Rücktritt berechtigen müssteStichwort: Markengarantie