Genau da scheiden sich eben so einige juristische Geister:
Hast Du eine Marke gebucht, oder aber (vorrangig) die versprochenen Leistungen. Und nein, die müssen innerhalb einer Marke durchaus nicht immer "gleichwertig" sein, ein gewisses "Gefälle" ist keine Seltenheit.
Frage an Dich:
Würdest Du immer noch auf eine Marke (hier eben "Interconti" ) bestehen, wenn Du von vielerlei Stelle vernehmen würdest, bzw. sogar selbst erleben müßtest, daß die Qualität "unterirdisch" geworden ist. Wie würdest Du dann darauf reagieren, wenn der RV sagt "Herr/Frau zeitigweise, sie haben Interconti gebucht und das ist es immer noch, die Qualität ist 2-rangig!"
Ich glaube nicht, daß Dir dieses Verfahren (der Umkehrschluß Deiner "Frage" ) besser gefallen würde