• Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1526494869827

    Wurde denn der Reisezeitpunkt bei Beantragung nicht angegeben bzw. berücksichtigt? Hätte noch etwas gewartet mit dem Visaantrag. Da man als türkischer Staatsbürger das Visa nicht in Ägypten verlängern lassen kann, würde ich nochmals beim Konsulat,Botschaft vorsprechen und verlängern bzw. neu ausstellen lassen. Es kann sogar Ärger bei der Einreise geben............

  • frky
    Dabei seit: 1523790288162
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    geschrieben 1526495551297 , zuletzt editiert von frky

    @tangomaus sagte:

    Warum fragt man überhaupt solche Sachen?

    Ich habe keinerlei Erfahrung mit irgendwelchen Touristenvisa.

    Laut anderen Forenbeiträgen wäre es nicht SO schlimm und es gäbe nur eine kl. Strafe von ein paar LE.

    Wie auch immer, konnte ich jemanden ans Telefon kriegen. Der Herr am Telefon bestätigte mir, dass es zu keinem Problem kommen wird da das Visum ab Einreise 30 Tage gültig ist! ;-)

    Wurde denn der Reisezeitpunkt bei Beantragung nicht angegeben bzw. berücksichtigt? Hätte noch etwas gewartet mit dem Visaantrag. Da man als türkischer Staatsbürger das Visa nicht in Ägypten verlängern lassen kann, würde ich nochmals beim Konsulat,Botschaft vorsprechen und verlängern bzw. neu ausstellen lassen. Es kann sogar Ärger bei der Einreise geben............

    Doch, im Antrag stand das Einreisedatum + Aufenthaltsdauer (14 Tage). Zudem habe ich die Reisebestätigung mitgegeben, wo das Datum natürlich mit draufsteht.

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1526496513529 , zuletzt editiert von Ahotep

    Lt. anderen Forenbeiträgen waren es keine türkischen Staatsbürger, das ist der Unterschied.

    Du schreibst, das befristete Visa läuft vor Ausreise ab..? Was genau steht auf dem Dokument?

    Wir wollen doch alle, das Du keinen Ärger bekommst.

  • frky
    Dabei seit: 1523790288162
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    geschrieben 1526497052180 , zuletzt editiert von frky

    Auf dem Visum steht folgendes:

    Gültig ab 14.05.2018

    Ablaufdatum: 12.08.2018

    Wir sind vom 03.08 bis zum 17.08 in Ägypten.

    Auf dem Antrag stand folgendes:

    -Ankunftsdatum in Ägypten: 03.08.2018

    -Aufenthaltsdauer: 14 Tage

    Auf der Reisebestätigung steht das Datum auch drauf. Ich bin davon ausgegangen, dass darauf geachtet wird und dementsprechend die Gültigkeitsdauer angepasst wird.

    Kann ich das Visum problemlos nächsten Monat verlängern?

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1526497390277

    Das kann ich leider nur das Konsulat beantworten. Meiner Empfindung nach, muss das Visa vorab verlängert bzw. neu ausgestellt werden.

  • frky
    Dabei seit: 1523790288162
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    geschrieben 1526498145799

    vielen dank für deine antwort! hab dem Konsulat mal eine Mail geschrieben.

    Werden das Visum nächsten Monat erneut beantragen.

    Schönen Abend dir noch. 

  • frky
    Dabei seit: 1523790288162
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    geschrieben 1527159661091

    @frky sagte:

    vielen dank für deine antwort! hab dem Konsulat mal eine Mail geschrieben.

    Werden das Visum nächsten Monat erneut beantragen.

    Schönen Abend dir noch. 

    So, telefonisch konnte ich niemanden erreichen. Dafür habe ich nach 1 Woche eine Antwort vom Konsulat in HH.

    "wenn das Visum bis zum 13.08. gueltig ist, koennen Sie bis dahin Einreisen und dann fuer 30 Tage in Aegypten aufhalten."

    Dies sagte der Herr vom Konsulat aus Frankfurt auch, allerdings haben mich die Antworten im Netz schon verunsichert.

  • drea-w
    Dabei seit: 1109376000000
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    geschrieben 1530212665344

    @ frky Das Visum gilt ab Ausstellungsdatum 3 Monate, innerhalb der Zeit muss man einreisen. Nach Einreise kann man dann max. 30 Tage bleiben

  • angelkarima
    Dabei seit: 1539299909485
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    geschrieben 1539299977117

    GGibt s dazu inzwischen neue Erkenntnisse? Liebe Grüße

  • angelkarima
    Dabei seit: 1539299909485
    Beiträge: 2
    geschrieben 1539300101856

    @curiosus sagte:

    Aus einem anderen Thread hier eingefügt:

    ...die 30 Tage beziehen sich auf die jeweilige maximale Aufenthaltsdauer. Dazwischen muß ein gleicher Zeitraum liegen, so daß man also maximal 3× mit einem über 180 Tage gültigem multiple-entry Visum einreisen kann. So zumindest war es bisher, aber die Vorgaben ändern sich ja ab und an, so wie jüngst die Verunsicherung bzgl. der Gültigkeitsdauer der Ausweisdokumente.

    Werde aber mal nachfragen wie es aktuell gehandhabt wird... :wink:

    Gibt s dazu inzwischen neue Erkenntnisse?

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